Theoretisch ist es jedes Jahr gleich: Zwischen Dezember und Januar benötigen die Stadtwerke Jülich GmbH (SWJ) von ihren Kunden die aktuellen Zählerstände, um ihre Verbräuche konkret abrechnen zu können. Das ist auch dieses Mal so. Aber anders als in der Vergangenheit ist, dass die Meldung elektronisch verschickt werden muss. Denn hier setzt die SWJ vermehrt auf die modernen Möglichkeiten. Und hat gleich mehrere gute Gründe.
„Der digitale Weg ermöglicht nicht nur die kontaktlose Übertragung der Daten, er ist einfach schnell und simpel für alle. Und gleichzeitig entlastet er die Umwelt, denn er spart Papier und Postwege“, erklärt SWJ-Abteilungsleiter Josua Thill, zuständig für den Shared-Service und somit auch für das Thema Abrechnung. Mittelfristiges Ziel der SWJ ist es deshalb auch, zukünftig einen Großteil der Kunden-Kommunikation per E-Mail durchzuführen.
Mit QR-Code zur vorbereiteten Ablesekarte
Im Vorfeld zur Ablesung erhalten alle Kunden ein Anschreiben, in dem ein personalisierter QR-Code abgebildet ist. „Über diesen kommen die Kunden direkt zu ihrer persönlichen ‘digitalen Ablesekarte‘. Da stehen dann schon die Zählernummern – also müssen nur noch die reinen Stände eingegeben werden“, führt Josua Thill aus. „Die bisher bekannte, postalische Ablesekarte gibt es also ab diesem Jahr bei uns nicht mehr.“
Tutorial verfügbar
Auch wenn die digitale Zählerstandsübermittlung sehr einfach und hürdenfrei von statten geht, hat die SWJ eine Video-Anleitung zur Hilfestellung erstellt. Sie ist einerseits auf den Social-Media-Kanälen des Energiedienstleisters zu finden, andererseits prominent auf der Interseite der SWJ.
„Natürlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, über den Kundenbereich auf unserer Internetseite die Zählerstände manuell einzugeben“, weiß Josua Thill. „Das ist für Viele ja schon zur Gewohnheit geworden“, freut er sich.
Damit bezieht er sich auf den Aufruf der SWJ aus Oktober, monatlich – bestenfalls zum jeweiligen Monats-Ersten – die Zählerstände für Gas, Strom, Wasser und Wärme zu übermitteln und so das eigene Verbrauchs- und Energiespar-Verhalten besser im Blick zu behalten.
Kein Besuch im Kundenzentrum notwendig
Bei den Kunden, die ihren Zählerstand am Jahresende nicht melden, wird die SWJ den Wert für die Jahresverbrauchsabrechnung rechnerisch ermitteln – so wie es die gesetzlichen Vorgaben vorsehen. Das gilt auch für die monatlichen Werte, wenn diese konkret benötigt werden.
Im Kundenzentrum herrscht derzeit große Nachfrage nach Beratung zu den aktuellen gesetzlichen Veränderungen. Deshalb rät die SWJ nachdrücklich dazu, die Zählerstände online – entsprechend den drei Vorschlägen, die im Anschreiben der SWJ stehen – einzugeben und vom Besuch des Kundenzentrums abzusehen.