„Nun gilt es, geeignete Maßnahmen umzusetzen, mit denen sich die geforderten Grenzwerte konstant einhalten lassen“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Michael F. Bayer. Fahrverbote seien nie eine nachhaltige Lösung und führten eher zu einer Verlagerung der Verkehrsströme und zu zusätzlichen Emissionen und Belastungen – nur an anderer Stelle.
„Natürlich müssen wir beim Verkehr ansetzen, um die Luftqualität zu verbessern. Wir müssen den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) so attraktiv machen, dass er die Menschen in Busse und Bahnen zieht“, sagt Bayer weiter.
Gefordert seien jetzt die Stadt Aachen und die Bezirksregierung Köln, die Vorgaben des Oberverwaltungsgerichts unter Nutzung der planerischen Gestaltungsfreiheit möglichst praxisnah umzusetzen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebiete es dabei, bei der Fortschreibung des Luftreinhalteplans allenfalls sehr zurückhaltend von der Anordnung von Fahrverboten Gebrauch zu machen.
Der IHK-Hauptgeschäftsführer appelliert, das Urteil als Chance für die zukünftige ökologische Entwicklung des Verkehrs in der Region zu nutzen. „Aachen hat das Potenzial, Modellstadt für eine emissionsfreie Innenstadt zu werden: Es gilt, Elektromobilität, Mobilitätsmanagement sowie den Ausbau von ÖPNV, Park + Ride-Standorten und Radwegen voranzutreiben. Zudem benötigen wir ein optimiertes Baustellenmanagement und eine intelligente Verkehrssteuerung“, sagt Bayer. Hier sind Stadt und Verwaltung, aber letztendlich auch jeder einzelne Verkehrsteilnehmer gefragt.
An der Umsetzung aktueller und weiterer Projekte werde sich die IHK Aachen in jedem Fall beteiligen. Dazu zählen etwa betriebliches Mobilitätsmanagement, emissionsfreie City-Logistik, die Förderung der E-Mobilität und des Umstiegs vom Pkw auf andere Verkehrsträger wie Bus, Bahn und Fahrrad.
Für Unternehmen, die ihren Beitrag zur Mobilitätswende leisten möchten, bietet die IHK zum Beispiel ab Ende August den Zertifikatslehrgang „Betrieblicher Mobilitätsmanager“ an. Dabei erstellen die Teilnehmer ein innerbetriebliches Mobilitätskonzept, das anschließend im Betrieb umgesetzt werden soll.