Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen bis zum 31. März ihre Beschäftigungsdaten für schwerbehinderte Menschen an die Arbeitsagentur melden. Die Meldung kann einfach und digital über das Online-Verfahren mit der kostenlosen Software „IW-Elan“ erfolgen. Unternehmen, die die gesetzliche Schwerbehindertenquote von mindestens 5 Prozent nicht erfüllen, müssen eine Ausgleichsabgabe entrichten.
Menschen mit Schwerbehinderung sind ein wertvoller Bestandteil des Arbeitsmarktes. Doch noch immer erfüllen viele Unternehmen nicht die gesetzliche Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter oder gleichgestellter Menschen.cUnternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, mindestens fünf Prozent dieser Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen zu besetzen (§ 154 SGB IX). Wird diese Quote nicht erfüllt, ist eine Ausgleichsabgabe zu leisten. Die Gelder fließen direkt in Programme zur Förderung der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter Menschen. Darunter zählen zum Beispiel die Einrichtung eines Arbeitsplatzes sowie die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss.
Neu ist: Die Ausgleichsabgabe hat sich durch das Gesetz zum inklusiven Arbeitsmarkt zum 1. Januar 2024 für diejenigen Arbeitgeberinnen erhöht, die über den Jahresverlauf hinweg keinen einzigen schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen beschäftigt haben. Mit der Meldung zum Stichtag 31. März 2025 kommen die neuen Zahlbeträge, die nach Betriebsgröße gestaffelt sind, erstmalig zum Tragen.
Dass eine inklusive Arbeitswelt möglich ist, beweist die Agentur für Arbeit Aachen-Düren selbst: Mehr als 12 Prozent der Mitarbeitenden haben einen Schwerbehindertenstatus oder eine Gleichstellung – und damit liegt die Beschäftigungsquote deutlich über den gesetzlichen Vorgaben. „Inklusion ist für uns nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern gelebte Praxis. Mit einer Schwerbehindertenquote von über 12 Prozent zeigen wir, dass eine diverse Belegschaft eine Bereicherung für jedes Unternehmen ist. Menschen mit Behinderungen bringen wertvolle Fähigkeiten und Perspektiven mit, die unsere Arbeitswelt stärker und innovativer machen. Wir möchten als Vorbild vorangehen und zugleich andere Betriebe ermutigen, das Potenzial dieser Fachkräfte zu nutzen – denn eine inklusive Arbeitswelt ist eine erfolgreiche Arbeitswelt“, erklärt Ulrich Käser, Vorsitzender der Geschäftsführung der Arbeitsagentur Aachen-Düren.
Unternehmen, die schwerbehinderte Menschen einstellen möchten, können sich an den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Aachen-Düren wenden. Dort gibt es Beratung sowie Informationen über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten, darunter: Lohnkostenzuschüsse für schwerbehinderte Beschäftigte,
Zuschüsse für die behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes und Förderungen für Qualifizierungsmaßnahmen.
Der Arbeitgeber-Service steht den Betrieben für Beratungen zur Einstellung schwerbehinderter Menschen zur Verfügung. Er ist unter der kostenlosen Hotline 0800 / 4 555520 erreichbar. Für die Erstellung und den Versand der Anzeige steht Arbeitgebern die kostenfreie Software IW-Elan auf www.iw-elan.de unter der Rubrik „Software“ zur Verfügung. Die browserbasierte Version löst zum Anzeigejahr 2024 die Vorgängerversion ab. Der Versand als CD-ROM wird eingestellt. Ob und in welcher Höhe eine Zahlungspflicht besteht, lässt sich mit IW-Elan berechnen.
Mehr Informationen zur Ausgleichsabgabe sowie dem Anzeigeverfahren finden sich online auf www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/pflichten-arbeitgeber/schwerbehinderte-menschen.