Start Nachrichten Region Elektroladesäule machen Schule

Elektroladesäule machen Schule

Das Berufskolleg für Technik in Düren freut sich über eine neue Elektroladesäule, die von Landrat Wolfgang Spelthahn, dem Berufskolleg und den Stadtwerken Düren (SWD) offiziell eingeweiht wurde.

169
0
TEILEN
Präsentieren die neuen Elektroladesäule am Berufskolleg für Technik Düren: Landrat Wolfgang Spelthahn, Schulleiter Hagen Hußmann, SWD-Geschäftsführer Heinrich Klocke, Tobias Witez (Fachbereichsleiter E-Technik am Berufskolleg), Ingo Vosen und Ingo Büchel (beide SWD/v.l.). Foto: Kreis Düren
- Anzeige -

„Es ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Das Berufskolleg setzt auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz und unterstützt die Versorgung an Ladestellen im Stadtgebiet“, sagt Landrat Wolfgang Spelthahn. An zwei Ladepunkten mit jeweils 22 Kilowatt Wechselstrom kann hier „getankt“ werden. Während der Kern-Schulzeiten ist die Ladesäule für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter reserviert. Ab 12 Uhr kann die Ladesäule an der Nideggener Straße 43 von allen Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden. Übrigens: Auch Besucherinnen und Besucher der Arena Kreis Düren können an Veranstaltungstagen den Lehrkräfteparkplatz des Berufskollegs nutzen.

„Mit diesen Elektroladesäulen am Arbeitsplatz ergänzen wir das öffentliche Ladesäulennetz. Zwar stagniert derzeit die Anzahl an E-Autos, dennoch sind wir uns sicher, dass sie sich in Zukunft weiter etablieren werden. Dazu bauen wir das Netz aus“, sagt Heinrich Klocke, SWD-Geschäftsführer.

- Anzeige -

Gemeinsamt mit Kreis Düren und dem Berufskolleg, das in Trägerschaft des Kreises ist, haben die Stadtwerke Düren die neue Ladesäule realisiert. „Dieser Schritt unterstreicht das Engagement des Berufskollegs für Nachhaltigkeit und moderne technische Bildung. Beides ist eng miteinander verbunden. Nur wer verantwortungsvoll mit den neuen Technologien umgeht und Mensch und Umwelt im Blick hat, handelt letztendlich nachhaltig und richtig“, sagt Hagen Hußmann, Leiter des Berufskollegs für Technik.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here