„Unsere Unternehmerinnen und Unternehmer benötigen eindeutige landesweite Hygieneregelungen, die Klarheit schaffen und Wettbewerbsverzerrungen vermeiden“, bilanziert Michael F. Bayer, Hauptgeschäftsführer der IHK Aachen. Dass Arbeitgeber nun Auskunftsrechte gegenüber ihren Arbeitnehmern erhielten, sei richtig und längst überfällig. Auch dass Ausgangssperren und generelle Lockdowns künftig nicht mehr möglich sind, begrüßt die IHK Aachen ausdrücklich. Es gebe verhältnismäßigere Maßnahmen, um schnell, wirksam und flexibel auf die Entwicklung der Pandemie zu reagieren und zugleich Geschäfte, Restaurants und Hotels oder Kultureinrichtungen offen zu halten wie Raumluftkonzepte, Mindestabstände, ein effizientes Gästemanagement und digitale Erfassungs- und Kontrollsysteme.
„Politik und Kommunen sollten alles ermöglichen, um die Betriebe – vor allem die von der Corona-Pandemie stark gebeutelte Hotellerie-, Gastronomie- und Event-Branche – am Laufen zu halten“, sagt Bayer weiter. Außenbereiche gerade auch in den kommenden Monaten für Gäste nutzbar zu machen, habe Priorität und dürfe nicht durch regulatorische Vorgaben verhindert werden. Es könne sein, dass sich 2G in einer noch weiter verschärfenden Situation als zielführendere Alternative erweise. Eine derartige Regelung könne dem Sicherheitsgefühl vieler Kunden entsprechen und helfen, dass Innenstädte, Geschäfte und Dienstleistungen weiterhin besucht und genutzt werden. „Ein Ziel, das wir alle in diesen schwierigen Zeiten gemeinsam verfolgen sollten.“