Start Stadtteile Jülich Drei… zwei… eins…Start am Ginsterweg

Drei… zwei… eins…Start am Ginsterweg

Bereits zum dritten Mal innerhalb von neun Monaten luden die "Player" – wie sie ja gerne neudeutsch genannt werden – an das Baugebiet Ginsterweg: Sparkasse Düren und die Tochtergesellschaft Konzepta, Stadt Jülich und Tochtergesellschaft Stadtentwicklungsgesellschaft SEG, die gemeinsam gegründete Jülicher Immobiliengesellschaft (JIG) haben nach zwei Spatenstichen jetzt den Startschuss zum Verkauf der 44 Wohnungen gegeben, die derzeit entlang der Haubaurdinstraße in die Höhe wachsen und Gestalt annehmen.

413
0
TEILEN
- Anzeige -

Fast Angst haben könne man, so SEG-Aufsichtsratsvorsitzender Jan Schayen, bei der Geschwindigkeit, mit der dieses Projekt voranschreiten würde.
Es ist laut Bürgermeister Axel Fuchs das größte Baugebiet, das in der Stadt Jülich in jüngster Vergangenheit realisiert wird und trifft offenbar, so formulierte es Sparkassen-Vorstand Udo Zimmermann, „den Nerv“. Das große Interesse überraschte auch die Geschäftsführer der JIG, Frank Drewes und Simon Pingen. Bis vor das Zelt schwappte die Menge der Neugierigen und sicher auch Kaufwilligen. Wenn die Einlage auf dem Sparbuch wenig einbringt ist die Anlage in Sachwerten umso attraktiver, meinte auch Festredner Zimmermann.

Eine Klarstellung war Bürgermeister Axel Fuchs wichtig. Erst mit diesem Tag begännen die Vertragsverhandlungen. „Wenn Sie in der Stadt anderslautende Gerüchte gehört haben sollten, sind sie de facto falsch! Ab heute geht es erst los.“ Symbolisch gab das Duo Zimmermann/Fuchs mit dem Druck auf den Buzzer den Verkaufsstart frei. Anschließend konnten sich die Interessierten einen ersten Eindruck von den fertigen Zwei- bis Drei-Zimmer-Wohnungen zwischen 76 und 101 Quadratmetern machen: Sie wurden per Video über den Bildschirm eingespielt. Wer sich einen Eindruck verschaffen möchte, kann das ausführlich auf der Seite der JIG.

- Anzeige -

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here