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Grundlagen zur Digitalisierung der Verwaltung gelegt

Die Stadt will Schritt für Schritt digitaler werden. Das zeigt eine Aufstellung, die nach einer Anfrage der CDU bei der jüngsten Sitzung des Ausschuss für Kultur, Dorf- und Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung vorgelegt wurde.

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Foto: geralt / pixabay
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Es geht voran mit der Digitalisierung der Stadtverwaltung Jülich: Einige Dienstleistungen sind bereits online. So können beispielsweise der Antrag für die Briefwahl oder der Terminvergabe des Bürgerbüro online gestellt, beziehungsweise gebucht werden. Auch verwaltungsintern läuft schon einiges über den Computer wie die Steuer- und die Bauakte. „Die bisherigen Ergebnisse der Digitalisierung von Abläufen der Stadt Jülich sind im Rahmen der sowohl finanziellen, als auch personellen Möglichkeiten ein guter Anfang“, stellt die Stadt in ihrer Übersicht fest. Zukünftig werde man die digitalen Angebote erweitern müssen, um unter anderem den Onlinezuganggesetz gerecht zu werden. Dieses Gesetz gibt beispielsweise vor, dass die Stadtverwaltung ihre Leistungen spätestens ab Ende 2022 digital anbieten muss. Außerdem, so heißt es weiter, seien die Erfahrungen mit der Digitalisierung durchweg positiv, da sich Abläufe in der Regel beschleunigen und vereinfachen würden.

Anders sehe das bei der Einführung von neuen digitalen Prozessen aus, die sich oft als langwierig und komplex erwiesen. Das mache die Umstellung für personell aufwendig und teuer.  Zukünftig wolle man, so heißt es in der Antwort auf die Anfrage der CDU, das Dokumentmanagmentsystem der Verwaltung ausbauen. Weitere Punkte sind die Einführung eines digitalen Aktenplans, Posteingangs, einer Hunde-, Denkmal- und Friedhofsakte.

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Marco Johnen dankte als CDU-Fraktionschef für die umfangreiche Ausarbeitung. „Wir sehen, dass wir auf gutem Weg sind und Dienstleistungen ins digitale Zeitalter voranzubringen. “ Es wäre noch Luft nach oben, aber „wir haben aber eine gute Grundlage, dass der Ausschuss sich mit dem Thema beschäftigen kann.“ Sebastian Steininger, Fraktionsvorsitzender der Bündnisgrünen regte an, „falls es zu Schwierigkeiten kommt, wäre es schön, wenn wir in diesem Ausschuss zeitnah informiert werden“, damit das Gesetz zeitnah umgesetzt werden könne.


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1 KOMMENTAR

  1. Ergänzung zum Bericht:
    … Das zeigt eine Aufstellung, die nach zwei unabhängig voneinander eingereichten Anfragen von Bündnis 90/ Die Gründen und der CDU bei der jüngsten Sitzung des Ausschuss für Kultur, Dorf- und Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung vorgelegt wurde.

    In der Anfrage der Grünen wurde der Hintergrund verständlich erläutert: „Das Online Zugangsgesetzt OZG verpflichtet Bund und Länder dazu, alle Verwaltungsleistungen bis Ende des Jahres 2022 online anzubieten, was auch Kommunen als Teil der Länder einschließt. Innerhalb dieser gesetzlichen Umsetzungsfrist muss eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen digitalisiert werden. Zuständig für den Vollzug (…) sind in Deutschland die Kommunen.

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