Mit dem Haus- und Hofprogramm unterstützt die Stadt im Rahmen der Städtebauförderung bis Mitte August 2027 private Eigentümer, die ihre Fassaden oder Gebäudeflächen aufwerten und damit auch das Erscheinungsbild ihrer Innenstadt verbessern wollen. Der Fördertopf setzt sich dabei aus Mitteln des Bundes, des Landes sowie kommunalen Eigenmitteln zusammen.
Privateigentümer von Gebäuden in der Jülicher Innenstadt können eine kostenlose Bauberatung in Anspruch nehmen und einen finanziellen Zuschuss von bis zu 50% (max. 20.000 Euro) für Sanierungen von einsehbaren Fassaden und Hofflächen beantragen. Der Förderzeitraum erstreckt sich bis zum 31.12.2027. Um die Auszahlung der Mittel jedoch gewährleisten zu können, müssen die Sanierungsmaßnahmen bis zum 31.08.2027 abgeschlossen sein.
Um eine Förderung zu erhalten, sind u.a. folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
• die Maßnahme wurde noch nicht begonnen
• das Objekt muss im Programmgebiet liegen (siehe Karte)
• und vor 1990 erbaut worden sein
• die Maßnahme trägt zur Verbesserung des Umfeldes bei
• erforderliche Genehmigungen der Bau- und Denkmalbehörde liegen vor
• eine gestalterische Erstberatung durch das beteiligte Planungsbüro ist erfolgt
• es liegen pro Gewerk mind. drei Angebote vor
• die geförderte Maßnahme darf nach Umsetzung 10 Jahre lang nicht verändert werden.
Gefördert wird vorwiegend die Einfügung der Fassaden und Freiflächen in den Stadtbild-/ Umgebungszusammenhang sowie die stadtgestalterische Verbesserung und Herrichtung auf privaten Grundstücken. Dazu gehören z.B. die Inwertsetzung und Sanierung von Fassaden, der Rückbau von Fassadenverkleidungen und Wiederherstellung erhaltenswerter ursprünglicher Fassaden- und Fenstergliederungen, die Gestaltung von Abstandsflächen, Vorgärten und öffentlich zugänglichen Innenhöfen, die vorbereitenden Maßnahmen wie Entrümpelung, Abbruch von Mauern und störenden Gebäudeteilen. Aber auch die Schaffung oder Verbesserung von Zugängen, die Entsiegelung und Begrünung von Hof- und Fassadenflächen sowie die Nebenkosten für eine fachliche Beratung und/oder Betreuung durch eine anerkannte Fachkraft (jedoch keine Verwaltungs- und Finanzierungskosten, sowie keine energetischen Maßnahmen) werden mit gefördert.
Bereits im Vorfeld gab es Anfragen interessierter Anwohner, wie z.B. die Eigentümer des BROCKWERKS – KUNST UND STEHRÜMMCHEN in der Kleinen Rustraße. Das vierachsige Wohn- und Geschäftsgebäude mit seiner zart gegliederten Backsteinfassade ist ein schönes Beispiel für die (Jülicher) Nachkriegsarchitektur zu Beginn der 1950er Jahre. Das Ehepaar Brock hat die Ladenlokale sowie den Hinterhof der ehemaligen Schusterwerkstatt in liebevoller Detailarbeit umgestaltet mit dem Wunsch, den ursprünglichen Charakter des Objektes zu bewahren. Nun beabsichtigen sie, mit Unterstützung des Haus- und Hofprogrammes, das Fassadenbild durch eine objektgerechte Sanierung des Eingangsbereiches sowie eine hochwertige neue Werbeanlage zusätzlich aufzuwerten. Die Planungsgruppe MWM wird sie im Auftrag der Stadt Jülich bei der Antragstellung zum Haus- und Hofprogramm unterstützen und wird z.B. durch eine fachliche Beratung und Darstellung der Wünsche in einer objektgerechten Visualisierung, wertvolle Entscheidungshilfen liefern.
Hauseigentümer können sich kostenlos beraten lassen. Als Ansprechpartnerstehen dienen bei der Stadt Frau Dören-Delahaye (Tel.: 02461/63-279), bei der Planungsgruppe MWM Frau Scheiffarth (Mail: [email protected]) oder das Citybüro in der Poststraße 14. Dieses steht zu den Öffnungszeiten, montags von 10 Uhr bis 12 Uhr, oder nach Terminvereinbarung unter Tel.: 02461 / 9365805 für alle Fragen zum Haus- und Hofprogramm zur Verfügung. Die Antragsunterlagen liegen hier zur sofortigen Mitnahme bereit. Alle Informationen, Förderrichtlinien und Antragsunterlagen finden Sie auch zum Download auf der Internetseite: www.zukunftsstadt-juelich.de