Die online durchgeführte Öffentlichkeitsbeteiligung für die Erstellung des Lärmaktionsplans der Stadt Jülich ist seit Montag abgeschlossen. 101 Mitteilungen zählte die Stadt, seien über das Beteiligungsportal eingegangen. Die Mitteilungen werden nun vom bearbeitenden Ingenieurbüro ausgewertet und bei der weiteren Entwicklung von Maßnahmenvorschlägen für den Lärmaktionsplan berücksichtigt.
Der Fokus der Auswertung liegt auf den vom Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) kartierten Straßenabschnitten, da diese für die Lärmaktionsplanung zwingend berücksichtigt werden müssen. Dies betrifft für die Stadt Jülich die Abschnitte der B 56, der L 136, der L 253 und der L 264 sowie der A 44. Alle weiteren klassifizierten Landes- und Kreisstraßen weisen ein Verkehrsaufkommen von weniger als 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag auf und wurden bei der Kartierung durch das LANUV deshalb nicht berücksichtigt.
Ebenfalls bei der Kartierung nicht berücksichtigt sind die Gemeindestraßen. Dies betrifft auch den Von-Schöfer-Ring, zu dem viele Mitteilungen gemacht wurden.
Die Mitteilungen, die zu nicht kartierten Abschnitten gemacht wurden, werden bei der Erstellung des Lärmaktionsplans aber ebenfalls berücksichtigt. Aufgrund der fehlenden Daten können an diesen Stellen jedoch keine direkten Aussagen zur Lärmsituation getroffen werden. Die Verwaltung muss dazu zunächst in einem Zwischenschritt eine Überprüfung der Situation mit Hilfe von Verkehrszählungen bzw. weiteren schalltechnische Untersuchungen in Auftrag geben.
Anhand der zusätzlich erhobenen Daten kann erst eine Abwägung über konkrete Lärmschutzmaßnahmen für diese Abschnitte getroffen werden. Aufgrund der gesetzlichen Fristen sowie den erforderlichen Zwischenschritten ist eine detaillierte Betrachtung dieser Abschnitte im Rahmen der anstehenden Lärmaktionsplanung bis Juli 2024 aber nicht möglich. Die Durchführung weiterer Verkehrszählungen als Grundlage für die Überprüfung der Lärmsituationen in weiteren Bereichen im Stadtgebiet sollen jedoch als Maßnahmenvorschläge mit den Lärmaktionsplan aufgenommen werden.