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Onlineauktion für Fahrräder

Die Stadt Düren veranstaltet eine Auktion für Drahtesel über das Internet. Ab heute können die Fahrräder auch schon angeschaut werden.

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Foto: pixabay
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Zehn Tage lang ist die Fahrrad-Onlineauktion der Stadt Düren angesetzt. Ab Donnerstag, 16. September, können Fahrräder über die Internetplattformen www.dueren.de, www.e-fund.eu und www.sonderauktionen.net ersteigert werden. Die Gebote können bis Samstag, 25. September, 20 Uhr, abgegeben werden. Bereits ab 19. August können die Fahrräder in einer Vorschau aufgerufen werden. Bieter haben dann die Möglichkeit, sich über die einzelnen Angebote genauer zu informieren.

Es heißt: Schnell sein

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Veranstaltet wird eine sogenannte Rückwärtsauktion, auch Count-Down-Auktion genannt. Das bedeutet: Es gibt für jedes angebotene Fahrrad einen Startpreis, einen Mindestverkaufspreis und eine festgelegte Laufzeit. Über die Laufzeit der Auktion fällt der Kaufpreis des Fahrrads in regelmäßigen Zeitabständen vom Startpreis bis zum Mindestverkaufspreis, wobei der jeweils aktuelle Kaufpreis des Fahrrades dem Bieter angezeigt wird. Das angebotene Fahrrad kann dann zum aktuell angezeigten Kaufpreis erworben werden und die Auktion ist beendet.

Bieter haben auch die Möglichkeit, ein Wunschpreis-Gebot abzugeben. Bestehende Gebote können dabei aber durch Gebote anderer Bieter überboten werden. Erreicht der fallende Kaufpreis das Höchstgebot, erfolgt dann automatisch der Zuschlag an den Höchstbietenden.

Eine Auktion ist beendet, wenn der Bieter zum aktuellen Preis zuschlägt, der aktuelle Preis das höchste Gebot erreicht hat oder der Mindestverkaufspreis nicht erreicht wird. Auch Onlineauktionen folgen strikten rechtlichen Regeln. So könne beispielsweise ein abgegebenes Gebot eines Bieters nicht widerrufen oder gelöscht werden, heißt es weiter in der Pressemeldung. Wichtig sei daher, die AGBs der jeweiligen Anbieterplattformen zu beachten.

Bei der Fahrradauktion der Stadt Düren werden Fahrräder angeboten, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten abgelaufen ist. Eigentümer dieser Fahrräder wurden durch eine öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt aufgefordert, ihre Rechte bis spätestens Mittwoch, 15. September, beim Fundbüro anzumelden. Nach Ablauf dieser Ausschlussfrist können dann keine Rechte mehr geltend gemacht werden.

Auf eigenes Risiko

Zu beachten ist auch, dass, wie bei herkömmlichen Vor-Ort-Versteigerungen von Fahrrädern, die Gegenstände weder auf Funktionalität noch Beschädigungen geprüft werden. Es wird weder eine Garantie noch Gewährleistung gegeben. Ein Umtausch ist ebenfalls nicht möglich.


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