Start Stadtteile Jülich Von Bädern, Verkehr und dem „Schilderwald“

Von Bädern, Verkehr und dem „Schilderwald“

Eine öffentliche Sitzung des Stadtrates findet am Donnerstag, 28. Oktober, um 18 Uhr in der Kulturmuschel im Stadtgarten des Brückenkopf-Parks statt.

125
0
TEILEN
Kulturmuschel. Foto: Olaf Kiel
- Anzeige -

Auf der Tagesordnung des Stadrates steht nach der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Montag in einer zweiten Runde der CDU-Antrag zur schnellstmöglichen Ausschreibung für den Bau eines Hallen- beziehungsweise Freibades.

Zweites großes Themenfeld ist der „Verkehr“: Die Beschilderung in Jülich sollen geprüft, die Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich des Radweges mit der St. Mauristraße in Bourheim sichergestellt und die Gestaltung des Kreisverkehrs Merscher Höhe vorgestellt werden.

- Anzeige -

Des Weiteren werden verschiedene Personalien befunden, sowie die außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln besprochen. Dazu kommen drei Berichte über die Faire Woche, die Europäische Mobilitätswoche und das Mobilitätsmanagement.

Das Rathaus weist darauf hin, dass aufgrund der aktuellen Veranstaltung „Herbstlichter im Park“ eine Zufahrt auf das Gelände mit dem Fahrrad oder Moped/Mofa nicht möglich ist. Die Gefährte könnte vor der Kasse an der Rurbrücke abgestellt und angeschlossen werden.

TEILEN
Vorheriger ArtikelSperrung am Hexenturm
Nächster ArtikelBroschüren druckfrisch erschienen
Stadt Jülich
Hightech auf historischem Boden - Jülich ist eine Stadt mit großer Vergangenheit. Mit über 2000 Jahren gehört sie zu den Orten mit der längsten Siedlungstradition in Deutschland. In der historischen Festungsstadt und modernen Forschungsstadt, die sich auch mit den Schlagworten „Stadt im Grünen“, „Einkaufsstadt“, Renaissancestadt“, „Herzogstadt“ und „kinder- und familienfreundliche“ Stadt kennzeichnen lässt, leben heute ca. 33.000 Menschen.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here