Start Stadtteile Jülich Verstand für Kunst und „Knete“

Verstand für Kunst und „Knete“

Gerold Malß ist neuer Schatzmeister im Kunstverein

241
0
TEILEN
Gerold Malß. Foto: Verein
- Anzeige -

„Als ich vor gut zwei Jahrzehnten zum ersten Mal zum Vorsitzenden dieses Zusammenschlusses Kunstinteressierter gewählt wurde“, plaudert Peer Kling aus dem Nähkästchen, „meinte der dem Verein stets sehr zugewandte Dr. Peter Nieveler: ,Schnäppchen‘. Ich musste damals herzlich lachen. Das Gleiche sage jetzt ich über Gerold Malß.“ Kaum im Amt habe er sich schon sehr aktiv und überaus hilfreich erwiesen. Er war jahrelang als Hausverwalter tätig und kennt sich aus mit Zahlen, Online-Banking, Einzugsermächtigungen, den Gesetzen rund um die Gemeinnützigkeit, die immer wieder neu beantragt werden muss.

Die Aufgaben sind vielfältig: Bei Neuwahlen muss das dem Amtsgericht mitgeteilt werden, Änderungen im Vereinsregister erfordern den Gang zum Notar. Bei den Ausstellungen gilt es Versicherungen im Blick zu behalten oder abzuschließen. Das Vereinsregister der rund 260 Mitglieder des Kunstvereins muss fortlaufend gepflegt werden. „Unser Durchschnittsalter ist sehr hoch und so kommen unsere Ausstellungseinladungen nicht selten mit dem Vermerk „Nicht zustellbar“ zurück. Ich möchte niemals irgendwo Schatzmeister sein und Gerold macht es gerne. Wir sind so froh, dankbar und erleichtert über sein Engagement“, freut sich Kling über den Zuwachs im Vorstand.

- Anzeige -

Gerold Malß ist auch selbst als Kunstschaffender unterwegs. Hierzu sucht er übrigens noch ein Atelier, das kann eine Garage mit Strom, Schuppen oder Ähnliches in der Jülicher Gegend sein. Wer einen Tipp hat oder gar selbst etwas zur Miete anbieten kann, kann sich unter [email protected] melden.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here