Start Stadtteile Broich Unterwegs mit dem Eifelverein

Unterwegs mit dem Eifelverein

Reichlich Angebote macht der Eifelverein Jülich wieder im Monat Dezember.

93
0
TEILEN
Foto: Pexels/ pixabay
Foto: Pexels/ pixabay
- Anzeige -

Mittwoch, 05. Dezember 2018
Heinz-Günter Haubold (02461-8428) begleitet die Mittwochs-Tagesgruppe bei ihrer Abschlusswanderung über die Sophienhöhe ca. 10 km, mit Einkehr. Los geht’s  um 08:30 Uhr ab Parkplatz am Bahnhof.
 
Die Mittwochs-Nachmittagsgruppe trifft sich um 14:00 Uhr an der Stadionbrücke  zu einer Wanderung  von Jülich nach Barmen, ca. 11 km, begleitet von Anita Heckhausen (02461-51753). Einkehr ist vorgesehen.
 
Samstag, 08.Dezember 2018
Um 17:00 Uhr treffen sich die Teilnehmer aller Gruppen zu einer ca. 10 km langen Nachtwanderung, begleitet von Wolfgang Lang (02461-910206). Treffpunkt noch nicht bekannt
 
Mittwoch, 12. Dezember 2018
Eine Wanderung  im Jülicher Land, ca. 12 km, unternimmt die Mittwochs-Tagesgruppe  begleitet von Hans-Egon Drews (02461-8416) um 08:30 Uhr ab Bahnhof mit Einkehr.
 
Die Nachmittagsgruppe wandert am gleichen Tag, mit Heinz Kieven (02462-6952) um 14:00 Uhr ab Schwanenteich entlang der Rur zur Zitadelle, ca. 7 km. Eine Einkehr ist vorgesehen.
 
 Freitag, 14.Dezember 2018
Ab 16:00 Uhr findet im AWO – Heim die Adventsfeier für alle Gruppen statt.
 
Mittwoch, 19.Dezember 2018
Die Nachmittagsgruppe unternimmt  eine Wanderung von Jülich nach Broich, 9 km, begleitet von Käthe Sieber (02462-905841). Treffpunkt ist um 14:00 Uhr am Schwanenteich. Einkehr.
 
Donnerstag, 20.Dezember 2018
Die Mittwochs-Tagesgruppe trifft sich um 08:30 Uhr auf dem Parkplatz am Bahnhof. Josef Königs (02461-345730) führt eine  Wanderung von Körrenzig entlang der Rur nach Hilfarth, ca. 15 km. Eine Einkehr ist vorgesehen.
 
Freitag, 28. Dezember 2018
Alle Gruppen treffen sich zur Jahresabschlusswanderung ca. 10 km, um 09:00 Uhr am AWO-Heim.
 
 
 
Weitere Informationen hält die Ortsgruppe Jülich im Internet bereit unter www.eifelverein-juelich.de

- Anzeige -

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here