Start Magazin Geschichte/n Studienreise in die Niederlande

Studienreise in die Niederlande

Der Jülicher Geschichtsverein 1923 e.V. bietet von Freitag, 5., bis Sonntag, 7. Juli 2019, die Studienfahrt „Festungen in den Niederlanden: Willemstad, Naarden und Utrecht“ an.

639
0
TEILEN
Luftbild der Festungsstadt Naarden Foto: Archiv Jülicher Geschichtsverein
Luftbild der Festungsstadt Naarden Foto: Archiv Jülicher Geschichtsverein
- Anzeige -

Die heutigen Niederlande gehen zurück auf die Union von Utrecht aus dem späten 16. Jahrhundert, als sich sieben niederländische Provinzen von der Herrschaft des spanischen Königs lossagten. Erst 1648 erlangten im Westfälischen Frieden von Münster die Niederlande ihre volle Souveränität. Dass sie sich gegenüber der Weltmacht Spanien im sogenannten 80-jährigen Krieg behaupten konnten, lag vor allem an der ausgefeilten Festungsbautechnik in den Niederlanden.

Neben bedeutenden Stadtbefestigungen, wie sie in Willemstad und Naarden erhalten sind, entstand ein ausgeklügeltes System aus Einzelfestungen mit der Möglichkeit, ganze Landstriche zur Verteidigung unter Wasser zu setzen. Diese „Holländische Wasserlinie“ wurde bis ins 20. Jahrhundert hinein immer wieder modernisiert. Das neu eingerichtete Waterlinie Museum im Fort bij Vechten in der Nähe von Utrecht zeigt auf anschauliche Weise dieses wichtige Kapitel der niederländischen Geschichte.

- Anzeige -

Neben der kriegerischen Vergangenheit stehen bei der Studienreise in das unmittelbare Nachbarland Niederlande aber auch Zeugnisse der allgemeinen kulturellen Blüte zwischen Mittelalter und Moderne auf dem Programm.

Interessenten an einer Teilnahme können sich telefonisch oder per Mail bei Helga Schmucker anmelden (Tel. 02463-5489; eMail [email protected]).


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here