Start Stadtteile Jülich Muttkrat ziert Ladenfenster

Muttkrat ziert Ladenfenster

Schon mehrfach war eine verwahrloste Ladenzeile in der Kleinen Rurstraße Thema in der Jülicher Politik und auch in der Presse. Die Schaufenster wurden seit Jahren zum wilden Plakatieren genutzt, sodass es mehrere Papier- und Klebeschichten übereinander gab.

579
0
TEILEN
Hingucker statt Schandfleck: Fotos: Wolfgang Hommel
- Anzeige -

Das ist jetzt Vergangenheit: In einer gemeinsamen Aktion haben Stadtmarketing Jülich e.V. und der Straßengemeinschaft Kleine Rurstraße / Grünstraße e.V. nach Rücksprache mit dem Hausverwalter zur Selbsthilfe gegriffen. Mitglieder beider Vereine setzten Heißfön, Schaber und Glasreiniger ein, um die Fenster in einem ersten Schritt zu reinigen.

Bei der Arbeit (v.l.) Ulrich Backhausen, Eckhard Prost, Sunita Gupta und Peter Dolfus. Fotos: Wolfgang Hommel

Danach beklebte ein Team der Druckerei Prost die beiden Fenster mit großflächigen Plakaten. Deren Motive sind Teil der Muttkrate-Kampagne des Vereins Stadtmarketing. Mit den Motiven in Schaufenstern von Jülicher Leerständen werden Jülicher Sehenswürdigkeiten und Besonderheiten auf humorvolle Art präsentiert. Die Leitmarke „Muttkrat“ entstammt der Jülicher Heimatgeschichte und verkörpert nun die Jülicher Vielfalt.

Passt! Die Muttkrat denkt, also ist sie. Foto: Wolfgang Hommel
- Anzeige -

Die Idee greift über die aktuelle Maßnahme hinaus: Der Verein kann sich den Einsatz der Muttkrat als Alleinstellungsmache Jülichs auch in weiteren Aktionen vorstellen. Entwickelt wurde die Kampagne im Auftrag des Vereins vom Jülicher Design-Team Fjell Pia von Ameln und Sunita Gupta. Aktuell sind die Plakate in zehn Schaufenstern und im Brückenkopf-Park zu sehen.

Der Vorstand freut sich vor allem darüber, dass diese Aktion in der Kleinen Rurstraße schnell und engagiert von vielen Akteuren unterstützt und mitgetragen wurde, gelebtes Stadtmarketing – und über die Beseitigung eines Schandfleckens mitten in der Stadt.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here