Start Stadtteile Jülich Von A wie Azubi bis Z wie Zukunft

Von A wie Azubi bis Z wie Zukunft

Berufsinfo-Markt öffnet am 19. April im Berufskolleg Jülich und präsentiert eine breite Palette regionaler Ausbildungsbetriebe – Eltern herzlich willkommen

54
0
TEILEN
Foto: Stadt Jülich
- Anzeige -

Der Berufsinfo-Markt bietet jungen Menschen Gelegenheit zum Erstkontakt mit Ausbildungsbetrieben und Institutionen. Am Freitag, 19. April, öffnet der Berufsinfo-Markt in Jülich von 9 bis 14 Uhr seine Tore im Berufskolleg an der Bongardstraße.

Unternehmen und Jugendliche zusammenzubringen, ist das Ziel des Berufsinfo-Marktes, und potenzielle Bewerber können sich eingehend über Ausbildungen und Praktikumsplätze informieren. Inzwischen ist der befürchtete Fachkräftemangel deutlich zu spüren, und immer öfter bleiben Ausbildungsplätze unbesetzt. Umso wichtiger ist es, junge Menschen mit den Unternehmen in Kontakt zu bringen und für bestimmte Berufe zu begeistern.

- Anzeige -

Von A wie Arbeitsagentur bis Z wie Zoll können sich Schülerinnen und Schüler umfassend über Ausbildung, Studium und Duales Studium informieren. Und wer bei den Betrieben nicht die „richtigen“ Informationen findet, kann sich an Agentur für Arbeit, Jobcom, IHK, Handwerkskammer Aachen und Kreishandwerkskammer Rureifel wenden. Diese vermitteln gerne in weitere Ausbildungsbetriebe.

Das Berufskolleg öffnet seine Labore und Werkstätten an diesem Tag für die Besucher. Auf jeden Fall lohnt sich der Weg in die 1. Etage, um sich vor Ort die Schulungseinrichtungen anzusehen und erklären zu lassen. Auf dem Schulhof baut die Bundeswehr ihren Info-Truck auf und der Caritasverband präsentiert sein Info-Mobil.

Das Amt für Kinder, Jugend, Schule, Sport der Stadt Jülich organisiert den Markt für die Kommunen des Nordkreises. Auskünfte und Begleitmaterial sind bei Elisabeth Fasel-Rüdebusch, Organisatorin des Berufsinfo-Marktes, unter Tel. 02461 / 63411 oder E-Mail [email protected] erhältlich.

Der Eintritt ist frei.

Weitere Informationen auch auf den Sonderseiten Lehrstelle statt Leerstelle


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here