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Herausforderung Ganztagsbetreuung

Stadt Jülich bereitet sich auf den Rechtsanspruch vor, demzufolge ab 2029 jedes Schulkind einen Anspruch auf einen Platz in der offenen Ganztagsgrundschule hat.

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Die Ganztagesbetreuung in den Grundschulen (OGS) steht vor grundlegenden Veränderungen. Die Bundesregierung hatte das Vorhaben für mehr Vereinbarkeit und mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung Anfang Mai auf den Weg gebracht. Ab August 2026 sollen zunächst alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch erhalten, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Das stellt die Stadt Jülich als Schulträger vor große Herausforderungen

Schon 2018 waren die Kapazitäten völlig erschöpft. Fast 30 Kinder mussten damals abgelehnt werden. Jüngst wurde entschieden, an den städtischen Schulen Container aufzustellen, um mehr Klassenräume zu schaffen.

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Um die Umstrukturierung gut vorzubereiten arbeiten seit 2021 Verwaltung, Träger und pädagogische Leitungen der OGS mit den Schulleitungen an einer gemeinsamen pädagogischen Konzeption, die die Qualitätsstandards der OGS-Arbeit definiert.

Seit 2022 starten alle Grundschulen parallel dazu die Entwicklung neuer Raumkonzepte. Mit dem Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz werden die verfügbaren Räume für Unterricht und Betreuung nicht ausreichen.Bei der Planung erhalten die Schulen Unterstützung durch eine Schulentwicklungsbegleiterin, die selbst an mehrere Kölner Schulen neue Raumkonzepte umgesetzt hat. Ziel der Umgestaltung ist die Doppelnutzung der vorhandenen Räume, die mit entsprechend multifunktionalen Möbeln ausgestattet werden sowie die Nutzung möglichst vieler Verkehrsflächen des Schulgebäudes als Lern- und Entspannungsorte.

Im nächsten Schritt wird die Gesamtkonzeption durch weitere übergreifende Konzepte wie ein Kinderschutz-Konzept und einen allgemeingültigen Handlungsleitfaden für Intergrationshelfer und -helferinnen erweitert.

Der Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz erfordert außerdem die Entwicklung einer umfassenden, völlig neuen Konzeption der schulischen und außerschulischen Arbeit. In den Besprechungen mit den Schulleitungen und den OGS-Trägern ist gebeten worden, einen Arbeitskreis OGS einzurichten. Dem Arbeitskreis sollen je ein Fraktionsmitglied, die Schulleitungen und OGS-Träger sowie die Verwaltung angehören.


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