Start Magazin Rat & Recht Wenn Justitia ihr Gewissen vergißt…

Wenn Justitia ihr Gewissen vergißt…

Auch und gerade Richter dürfen gewiss eines nicht: Ihr Gewissen vergessen. Juristen haben eine tragende Rolle in der Gesellschaft inne. Sie stabilisieren das politische System. Aber sie können es auch destabilisieren, was sich unter der Nazidiktatur in Gestalt der menschenverachtenden Doktrin der NS-Justiz in abschreckender Weise gezeigt hat.

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Rat & Recht in und um Jülich Foto: ©Andrey Burmakin - stock.adobe.com / Bearbeitung: la mechky
Rat & Recht in und um Jülich Foto: ©Andrey Burmakin - stock.adobe.com / Bearbeitung: la mechky
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Juristen dürfen keinesfalls vergessen, welchen Einfluss die eigene politische Haltung auf die Auslegung von Gesetzen hat. Sie sind insbesondere in unserer bundesdeutschen freiheitlichen Demokratie gefordert, stets ihr Gewissen zu überprüfen und dieses bei der Anwendung festgeschriebener Gesetze nicht zu vergessen.

Leider scheint genau dies ganz aktuell deutschen Richtern in Berlin aber unterlaufen zu sein.

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Am 9. September 2019 urteilten bekanntlich Richter des Berliner Landgerichts, dass die wüsten Beschimpfungen, denen die grüne Bundespolitikerin Renate Künast im März 2019 auf Facebook ausgesetzt war, noch so gerade hinnehmbar sind (27 AR 17/19).

Das Gericht befand Verbalinjurien wie u.a. „Drecks Fotze“, „Schlampe“, „Du Stück Scheiße“, „Geisteskranke“ oder „Knatter sie doch mal so richtig durch, bis sie wieder normal wird“ und gar die Forderung, Renate Künast als „Sondermüll“ zu entsorgen, als noch zulässige „mit dem Stilmittel der Polemik geäußerte Kritik“ oder zulässige Meinungsäußerungen in einer „Auseinandersetzung in der Sache“.
Eine Anwaltskanzlei aus dem Rhein-Main-Gebiet hat gegen die verantwortlichen Richter Strafanzeige u.a. wegen Rechtsbeugung gestellt.

Die Anwälte begründen ihre Strafanzeige mit ihrer Empörung darüber, dass der Verdacht nahe liege, dass sich die Richter aufgrund ihrer politischen Überzeugungen zu einem schlicht unvertretbaren Urteil entschieden und sich obendrein über das Gesetz gestellt hätten, indem sie im Grunde den strafrechtlichen Tatbestand der Beleidigung abgeschafft hätten.

Damit würde man weiteren Tätern dieser Art den Weg bereiten, hemmungslos Beleidigungen loszulassen.
So könne man womöglich einem Polizisten demnächst ungestraft mit der Beschimpfung entgegentreten: “Du Stück Scheiße hast mir gar nichts zu sagen!“

Diese Argumente überzeugen wahrlich.

Was haben sich Berliner Richter bei der Abfassung ihrer Entscheidung eigentlich gedacht?

Ihre ihnen obliegende Rechtstreue scheint ihnen vollständig abhandengekommen zu sein, vor allem haben sie offenbar ihr eigenes Gewissen vergessen, ihrem Gewissen offenbar Schweigen befohlen.

Wenn derartig krasse Beleidigungen auch gegenüber einer prominenten Politikerin noch von Meinungsfreiheit gedeckt sein sollen, dann wird diese nicht geschützt, sondern ad absurdum geführt.

Damit liegt aber auch ein mutmaßlich eklatanter Verstoß gegen die Grundprinzipien unser freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) vor, durch den zudem das bürgerliche Grundvertrauen in die Justiz und deren Verfassungstreue insbesondere betreffend den Grundrechtekatalog und hier den Persönlichkeitsschutz erschüttert werden kann.

Bei richterlicher Legitimation von öffentlich kundgetaner verrohter Sprache ist zu besorgen, den Weg zu realer Gewalt zu eröffnen.

Grünen-Chef Robert Habeck hat es angesichts des skandalösen Berliner Urteils auf den Punkt gebracht: “Es darf nicht zugelassen werde, dass diese verrohte Sprache Normalität wird, in unseren Alltag einsickert und das Böse selbstverständlich wird.“

Öffentliche Kommunikation vor allem in einer freiheitlichen Demokratie bedarf eines kultivierten und respektvollen Miteinanders und daher geradezu denklogisch des konsequenten juristischen Schutzes.

Denn andernfalls kann es eine Frage der Zeit sein, bis den verrohten Worten Gewalt folgt.

Das furchtbare Attentat in Halle zeugt sehr aktuell und in grausamer Weise von einer solchen beängstigenden gesellschaftlichen Entwicklung der zunehmenden Verharmlosung von Hass und manchmal bereits bis in die bürgerliche Mitte anzutreffenden Salonfähigkeit von Intoleranz.

Auch der Deutsche Juristinnenbund hält sich, was nur zu begrüßen ist, mit Kritik an seinen Berliner Richterkollegen nicht zurück. „Gewaltschutz ist ein Thema, das alle Ebenen des Staates angeht. Wir reden bei den genannten Beispielen verbaler Übergriffe über nichts anderes als über Gewalt“, so die Präsidentin dieses Verbandes Maria Wersig.

Das Urteil von Berlin hat allem politischen und gesellschaftlichen Engagement dafür, den Errungenschaften unserer FDGO immer wieder neues Leben einzuhauchen, zwar zunächst einen Bärendienst erwiesen.

Aber im nächsten Schritt sollten wir uns alle, die große Mehrheit der Demokratietreuen Deutschen nämlich mit leise und auch laut erhobener Stimme mehr denn je aufgerufen fühlen, uns in unserem Alltag aktiv und vorbehaltlos gegen jegliche Art von Intoleranz, Schmähung und Verletzung der Menschenwürde zu stellen.

Dann können wir das völlig falsche Signal der Berliner Richter vergessen machen und es sogar dazu nutzen, unser aller Bewusstsein für eine wehrhafte und freiheitliche Demokratie zu stärken und eingedenk des katastrophalen kollektiven Versagens von Politik, Gesellschaft und Justiz im 3. Reich wirksam und kollektiv ausrufen:

Wehret den Anfängen!


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