Start Magazin Rat & Recht Umkehr in der Justiz

Umkehr in der Justiz

Justitia wird zunehmend weiblich.

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Rat & Recht in und um Jülich Foto: ©Andrey Burmakin - stock.adobe.com / Bearbeitung: la mechky
Rat & Recht in und um Jülich Foto: ©Andrey Burmakin - stock.adobe.com / Bearbeitung: la mechky
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Allgemein wird in der aktuellen Gender-Debatte nach wie vor beklagt, dass trotz aller möglichen eingeführten Quoten und Quoren die Weiblichkeit insbesondere in Führungspositionen nur unzureichend angekommen ist.

Nach aktuellen Erhebungen sind zwar immerhin 44 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland Frauen, liegt aber der Anteil von Frauen an der Spitze privatwirtschaftlicher Betriebe bei nur 26 Prozent.

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Etwas besser sieht es in den Führungsgremien der deutschen Großunternehmen aus. Ungefähr jeder dritte Aufsichtsratsposten in den 186 größten börsenorientierten Unternehmen wird von Frauen besetzt, ihr Anteil ist relativ schnell und stark auf ca. 32 Prozent gestiegen.

Ganz anders präsentiert sich mittlerweile die deutsche Justiz.

Hier hat die Umkehr zu mehr Weiblichkeit längst Einzug gehalten.
Justitia bietet mit seiner Verweiblichung geradezu ein Paradies für Frauen.

Mancherorts ist die verlangte Frauenquote von 50 Prozent nicht nur erreicht, sondern geht sie geradezu durch die Decke.
So sprechen beispielsweise an einigen Berliner Amtsgerichten staunenswerte 65 bis 79 Prozent Frauen Recht

Der Verfasser dieses Artikels hat in seiner mehr als 20-jährigen Tätigkeit als selbständiger Anwalt diesen radikalen personellen Wandel „auf der anderen Seite“ der Rechtspflege auch und gerade in der rheinischen Justiz , mithin vor allem im Gerichtswesen und in den Staatsanwaltschaften persönlich erleben können.

Gelegentlich konnte er sich in den letzten Jahren nicht des Eindrucks erwehren, dass nach fast jeder Inruhesetzung eines männlichen Richters oder Staatsanwalts eine junge Juristin nachrückte.

Dieser Stafettenwechsel der Männer zu den Frauen in der Justiz ist kein Zufall, er kam nicht über Nacht.

Die durchgreifende Umkehr in der deutschen Justiz hat ihre Wurzeln bei den Berufsanfängern.

Es ist nicht so, dass weniger männliche Examensabsolventen als weibliche auf den Markt gespült werden.

Aber männliche Juristen streben in den letzten Jahren zunehmend in den Anwaltsberuf, wo sie mutmaßlich unter enormen Leistungsdruck in größeren Kanzleien ein Vielfaches im Vergleich zum Richtergehalt verdienen können.

Die weiblichen Absolventen der Jurisprudens schlüpfen dagegen viel lieber in die Robe der Richterin oder Staatsanwältin und beschleunigen damit den Geschlechteraustausch in der Justiz deutlich.

So waren Ende 2012 bereits 55 Prozent aller neu eingestellten Richter weiblich.

Zu dieser durchaus als sensationell einzustufenden Entwicklung der Eroberung der Justiz durch die Frauen tragen nicht zuletzt typisch weibliche Gründe und Motive bei, was die Gender-Debatte auch in anderen beruflichen Bereichen gewiss anfeuern dürfte.

So haben die Frauen nachweislich bessere Examensnoten. Und nur mit guten Abschlüssen ist der Zugang in die höheren Weihen der Justiz eröffnet.

Für Frauen ist die Tätigkeit in der Justiz überdies hoch attraktiv, weil Beruf und Familie sich durchaus besser vereinbaren lassen als im kalten Wind der freien Wirtschaft oder in sog. Lawyers factories.

Denn jede Richterin, die in Mutterschutz geht, kann später garantiert an ihren Richtertisch zurückkehren.

Es ist nicht zu übersehen, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch Sand ins Getriebe einer reibungslos funktionierenden Justiz bringen kann, was aber für an der Erziehung der Kinder aktive beteiligte männliche Juristen gleichermaßen gelten kann.

Aber bei alledem ist längst klar:
Die Juristinnen in der Justiz haben ihre Bewährungsprobe bestanden.
Ihnen wird von ihren männlichen Kollegen, aber auch von vielen Rechtspetenten bescheinigt, dass sie die Justiz merklich bereichert haben.

Dies gilt vor allem für die stärker gewordene Neigung der deutschen Justiz zur einvernehmlichen Konfliktlösung, die sich offenbar durch frauliche Vermittlung in der Richterschaft zielführender gestalten lässt.

Es geht hierbei nicht um die üblicherweise gerichtlich angestrebte Wahrheitssuche, sondern um die Herstellung von Rechtsfrieden und die Vermeidung eines langen und konfliktreichen Prozesses.

In der deutschen Anwaltschaft hat sich dieses Prinzip der Vermittlung sogenannter konsensualer Lösungen in den letzten 20 Jahren vor allem auf Rechtsfeldern wie dem Familien- und Arbeitsrecht deutlich profiliert.

Der Verfasser dieses Artikels hat sich bekanntlich diese Methodik der Mediation und Interessensvermittlung selbst von Anfang an seiner Tätigkeit als Prägung seiner anwaltlichen Philosophie auf seine Anwaltsfahne geschrieben.

Die deutsche Justiz liefert jedenfalls ein zwar von der Öffentlichkeit kaum bemerktes, aber sehr überzeugendes und lebendiges Lehrmodell für die im Grundgesetz geforderte Gleichberechtigung von Mann und Frau auch und gerade in exponierten beruflichen Positionen und lässt die teilweise überspannte Diskussion über die Frauenquote merklich verblassen.

Andere Bereiche unserer Gesellschaft z.B. in Wirtschaft und Politik, die diesbezüglich noch hinterherhinken, sollten sich von dem Vorbild der weiblich geprägten Umkehr der deutschen Justiz eine dicke Scheibe abschneiden.


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