Eine Mehrheit der Eltern wünscht sich, dass ihre Kinder mal „studieren gehen“, was ein bekanntes gesellschaftspolitisch virulentes Thema ist, da uns bald die Handwerker und andere Fachkräfte ausgehen. Viele junge Menschen erwerben daher einen oder sogar mehrere akademische Titel. Dafür pauken sie zunächst jahrelang in der Schule bis zum Abitur und ackern sodann über einige Semester in ihren Studien auf der harten Unibank. Es lohnt sich hingen auf diesem langen Bildungsweg durchaus manche Geselligkeit am Tresen, um neben dem akademischen Reifegrad auch die erforderliche Lebensreife zu erlangen.
Warum tun sich dies alles viele Menschen an?
Natürlich strebt der Mensch nach Höherem und ist ihm der Ehrgeiz, klüger zu sein als die anderen, seit Urzeiten eigen. Und wer es zu einem akademischen Grad und Titel geschafft hat, dem sind zumeist die Türen zu gut dotierten Berufen geöffnet und zudem gewiss auch manche Komplimente im Alltagsleben garantiert. Akademische Grade und Titel werden in Deutschland nach einem abgeschlossenen Hochschulstudium im Zusammenhang mit einer besonderen wissenschaftlichen Leistung durch Aushändigung einer Urkunde verliehen.
Die wichtigsten akademischen Grade heißen: „Diplom“, „Bachelor“, „Master“, „Magister“ und „Doktor“. Wer ist zum „Doktor“ geschafft hat, hat die höchsten Weihen akademischer Ausbildung erlangt. Grundlage dafür ist grundsätzlich auf der Grundlage eines abgeschlossenen akademischen Studiums die Abgabe einer Doktorarbeit (Dissertation) und die Absolvierung einer mündlichen Prüfung. Die Doktorwürde ist in unterschiedlichen akademischen Disziplinen realisierbar.
Die Klassiker sind in der öffentlichen Wahrnehmung die Human-, Veterinär- oder Zahnmediziner als „Dr. med.“, „Dr. vet.“ oder „Dr. med. dent.“ Hingegen gibt es etliche andere Doktortitel wie den „Dr. jur.“ (Doktor der Jurisprudenz), „Dr. phil.“ (Doktor der Soziologie, Geschichte oder Philosophie) oder „Dr. rer. nat.“ (Doktor der Naturwissenschaft). Der akademische Titel „Dr. mult.“ bedeutet, dass der Titelinhaber mehrere Doktortitel erlangt hat. Den Titel „Dr. habil.“ darf wiederum nur derjenige tragen der den Doktortitel und zugleich eine Lehrberechtigung durch Habilitation an einer Hochschule, die höchste Hochschulprüfung in Deutschland innehat.Dagegen wird der Titel „Dr. h.c.“ (honoris causa) seitens der Hochschulen ehrenhalber an Menschen verliehen, die sich unabhängig von einem akademischen Studium durch besondere Leistungen auf unterschiedlichen gesellschaftlichen Feldern hervorgetan haben.
Am weitesten verbreitet in Deutschland sind mittlerweile die Bachelor- und Mastertitel, die überwiegend die früheren Diplom-, Magister- und Examensabschlüsse abgelöst haben. So sind beispielsweise in den Lehramtsstudiengängen an die Stelle der früheren 1. und 2. Staatsexamen nunmehr die Abschlüsse Bachelor und Master getreten. Die Juristen und Mediziner absolvieren hingegen noch bis heute die klassischen Staatsexamina. Der weltweit viel gerühmte und als herausragende Auszeichnung verstandene Titel des deutschen Diplomingenieurs als „Dipl. Ing.“ stirbt zum Leidwesen mancher kritischen Beobachter des deutschen Bildungswesens zunehmend aus.
Am Ende einer Vielzahl von Studiengängen stehen Titel unter anderem B.A. oder M.A. (Bachelor oder Master of Arts), B. Sc. oder M. Sc (Bachelor oder Master of Science) oder B. Ed. oder M. Ed. (Bachelor oder Master of Education). Im Unterschied zu den Diplom- und Doktortiteln werden diese akademischen Titel im Geschäfts- und Rechtsverkehr dem Familiennamen nachgestellt, also z.B. „Frieda Müller, M.A.“ Übrigens ist es nicht nur ein Kompliment an den Träger höherer akademischer Titel wie „Dr.“ oder „Prof.“, sondern entspricht es schlicht der gebotenen Höflichkeit, diesen in der persönlichen Ansprache und in jeglicher Korrespondenz mit seinem Titel anzusprechen, wobei es keine ausdrückliche Rechtspflicht hierfür gibt.
Und nur vollständigkeitshalber noch der Wink mit der strafrechtlichen Keule.
Die immer wieder aus dunklen Kanälen oder im Halbschatten bierdunstiger Tresen offerierte Verlockung, einen akademischen Titel mit teilweise horrendem finanziellem Einsatz käuflich zu erwerben, sollte möglichst unbeachtet bleiben, das Investment sollte besser angelegt werden. Denn die unrechtmäßige Führung eines akademischen Grades oder Titels- auch ausländischer Herkunft – steht gemäß § 132a StGB als Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen unter Strafe (Geld- oder Freiheitsstrafe). Daher heißt es also auch und gerade für die Erlangung akademischer Titel und damit für den aussichtsreichen Eintritt in eine gut bezahlte berufliche Tätigkeit: Fleiß, Ehrgeiz und Scharfsinn sind und bleiben das beste Mittel für den akademischen Titel.