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Skandal um Rosi…

Dieser Song der Spider Murphy Gang hat 1981 im Zenit der Neuen Deutschen Welle viel Wirbel in Deutschland und international bis an die Spitzen der Popcharts entfacht. Dieser Song coloriert mit einer textlich unnachahmlich zugespitzten Leichtigkeit des damaligen Zeitalters der Postachtundsechziger die halbseidene Münchener Rotlichtszene. Also eigentlich kein Skandal, sondern eher Ausdruck künstlerischer Freiheit.

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Rat & Recht in und um Jülich Foto: ©Andrey Burmakin - stock.adobe.com /
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Skandal um Mollath. Dieser Fall ist hingegen ein wirklicher Skandal, ein Justizskandal, den man wahrlich nicht leichtnehmen kann, der im Gegenteil als Justizirrtum für den Betroffenen und unsere Justiz schwer wiegt.

Dieser Justizskandal beschäftigte etliche Jahre nicht nur die deutsche Justiz, sondern die gesamte deutsche Öffentlichkeit.

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Gustl Mollath wurde am 6. August 2013 nach siebenjähriger Unterbringung aus einem psychiatrischen Krankenhaus entlassen. Er saß 2747 Tage zu Unrecht in der Psychiatrie – als psychisch krank und gemeingefährlich vom Landgericht Nürnberg-Fürth, das ihn im Übrigen wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen hatte, dorthin eingewiesen, weil seine mittlerweile verstorbene Exfrau ihn im Jahre 2003 der gefährlichen Körperverletzung und Freiheitsberaubung zu ihrem Nachteil beschuldigt hatte.

Durch Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg vom 6. August 2013 wurde das Verfahren im Nachgang vielfältiger gescheiterter Initiativen von Seiten des Verteidigers Mollaths schlussendlich wiederaufgenommen und in der Folge Gustl Mollath nochmals freigesprochen.

Insbesondere stellte das OLG aber fest, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringung Mollaths in der Psychiatrie gar nicht vorlagen.

Die im deutschen Strafrecht äußerst seltene Wiederaufnahme eines Strafverfahrens wurde auch dadurch begünstigt, dass sich das von Mollath im ersten Prozess ins Spiel gebrachte Verteidigungsvorbringen, dass sich seine ihn diverser Straftaten bezichtigende Exfrau in illegale Schwarzgeld-Transfers bei der HypoVereinsbank verwickelt sei, als durchaus plausibel herausstellte.

Ein interner Revisionsbericht dieser HypoVereinsbank bestätigte nämlich zum Erstaunen vieler Beobachter exakt diese Vorwürfe des Gustl Mollath, was aber erst 2012 ans Licht der Öffentlichkeit kam.

Im ersten Prozess wurden diese Verteidigungsargumente Mollaths sogar noch gegen ihn als Ausdruck seiner wahnhaften Ideen gewertet.

Dass die von Mollath zu Recht angeprangerten Schwarzgeldmachenschaften bei der HypoVereinsbank, in die seine Exfrau mutmaßlich verwickelt war, nicht zum Gegenstand der ersten Verfahren gemacht, im Gegenteil zur Begründung seiner eigenen Pönalisierung herangezogen worden waren, führte zudem zu hitzigen und verschwörerischen öffentlichen Diskussionen, Mollath sei Opfer einer Intrige zur Vertuschung dieser möglichen Strafhandlungen geworden.

Auch war das Landgericht Nürnberg-Fürth wider aller vernünftigen Abwägung bei seiner Würdigung der Aussagen der Exfrau Mollaths gar nicht erst auf die Idee gekommen, diese wollte ihren Mann möglicherweise zum Zwecke der Verdeckung eigener krimineller Machenschaften bei der HypoVereinsbank hinter Gitter bringen.

Zu allem Überfluss stellte sich zudem heraus, dass das im ersten gegen Mollath geführten Strafprozess Attest einer angeblich erfahrenen Fachärztin vom 3. Juni 2002, die der Exfrau die Spuren der von ihrem Ehemann angerichteten Körperverletzung bescheinigt hatte, gar nicht von dieser Ärztin stammte, sondern von ihrem sie bei der Untersuchung der Exfrau vertretenden und als Arzt in der Ausbildung medizinisch noch sehr unerfahrenen Sohn.

Dies hatten alle Gerichte zuvor schlicht übersehen und im Gegenteil gerade dieses untaugliche Attest ähnlich wie die erkennbar einseitig Gustl Mollath belastenden Aussagen seiner Frau in entscheidungserheblicher Weise zu dessen Beurteilung als psychisch krank und gemeingefährlich herangezogen.

So kam es immerhin nach Aufdeckung dieser Justizirrtümer zu dem in der deutschen Justizgeschichte wohl bislang einzigen Fall, dass die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens sowohl durch die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft beantragt und im Ergebnis erfolgreich geführt wurde.

Gustl Mollath wurde überdies im Jahre 2018 im Rahmen eines Vergleichs eine Entschädigung für seinen unrechtmäßigen Freiheitsentzug in Höhe von insgesamt 670.000 € zugesprochen.

Es ist bei aller haarsträubenden Fehlurteilsfindung im Fall Mollath die Selbstheilung der Justiz, manifestiert durch das erfolgreiche Wiederaufnahmeverfahren, so ermutigend wie zukunftsweisend.

Es reicht daher nicht aus, den Fall Mollath allein als Justizskandal oder gar Justizverschwörung zu qualifizieren.

Dieser wahrlich unglaubliche Justizirrtum sollte vor allem Anlass genug sein, systemwidrige Abläufe in der deutschen Strafjustiz zu benennen und zu reformieren.

Auch Richter sind wie auch Staats- und Rechtsanwälte Menschen, die Fehler machen können, wobei diese Fehler sich aufgrund der hohen Entscheidungskompetenz ihrer Verursacher äußerst folgenreich und schicksalshaft auswirken können.

Der Job des Richters ist einer der schwierigsten.

Die Tätigkeit des Richters verlangt auch und gerade in manchen quälend langwierigen Verfahren ein Höchstmaß an Konzentration, Unvoreingenommenheit und Arbeitseinsatz.

Denn im üblichen Gerichtsalltag gibt es selten weiß oder schwarz, sondern zumeist viele Grautöne, Widersprüche, Zweifel und Ungereimtheiten, denen der gewandte, kundige und unabhängige Richter auf die Spur kommen sollte.

Daher ist gerade Richtern, die inmitten des teilweise immensen Drucks des öffentlichen Mainstreams unabhängig und im Namen des Volkes Recht sprechen, großer Respekt zu zollen.

Andererseits sollten gerichtliche Fehlerhaftigkeiten auch zu Selbstkritik und Korrekturen im Wege von Transparenz und Kontrolle nach sich ziehen dürfen.

Dazu gehört die Liberalisierung des derzeit allzu restriktiv organisierten Wiederaufnahmeverfahrens im Strafprozess z.B. durch Institutionalisierung eines dafür eingesetzten Kontrollorgans, das sich als Ombudsinstanz nicht nur aus Richtern, sondern auch Vertretern anderer Berufe und gesellschaftlich relevanter Gruppen rekrutieren sollte.

Denn unser starker Rechtsstaat hat effektive Rechtsmittel und Wiederaufnahmemöglichkeiten verdient.

So leicht der Skandal um Rosi uns also ehemals musikalisch eingelullt hat, so schwer hat der Skandal Mollath die deutsche Öffentlichkeit erschüttert, wobei aber auch die (Selbst)Heilungskräfte unserer Justiz zwar spät, aber deutlich gegriffen haben und noch weiter aktiviert werden sollten.


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