Start Magazin Rat & Recht Nach der Symbiose ist vor der Symbiose

Nach der Symbiose ist vor der Symbiose

- oder was Mediation leisten kann.

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Rat & Recht in und um Jülich Foto: ©Andrey Burmakin - stock.adobe.com / Bearbeitung: la mechky
Rat & Recht in und um Jülich Foto: ©Andrey Burmakin - stock.adobe.com / Bearbeitung: la mechky
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Mediation birgt einen lateinischen Wortstamm und beinhaltet recht wörtlich übersetzt die Bedeutung „in der Mitte“.

In der Mitte stehen ist nicht nur politisch korrekt, sondern wird auch in der täglichen deutschen Rechtsauseinandersetzung vor allem ehe- und familienrechtlich immer aktueller und erfolgversprechender.

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Wer als Anwalt oder Anwältin menschlich disponiert und fachlich qualifiziert ist, kann die Gunst und Kunst nutzen und schlichten, vermitteln, Interessensausgleich und Einvernehmen stiften, um mit diesem professionellen Brückenschlag eine WIN-WIN-Lösung für beide Konfliktparteien zu kreieren.

Eine solche überaus vernünftige und für die Mandant*innen vor allem kosten- und nervenschonende Streitschlichtung drängt bei den deutschen Familienanwält*innen stark nach vorne.

Ursprünglich bereits im Staats- und Verwaltungsrecht beheimatet wenden immer mehr Familienanwält*innen diese entwaffnend einfach angelegte, aber in der Durchführung oftmals an den Mediator und an seine Schlichtungsqualitäten, an sein supervisionäres Vermögen zur Unparteilichkeit und an sein tiefgehendes Verständnis für unzählige Spielarten menschlicher Konfliktlösungen hohe Anforderungen stellenden Methode der Streitlösung an.

Auch der Unterzeichner gehört seit über 20 Jahren seiner selbständigen Tätigkeit in Jülich dazu.

Mediation ist mehr als nur eine Methode, um Konflikte zu lösen. Sie hat sich in den letzten Jahren zu einer unverwechselbaren Haltung in zwischenmenschlichen Spannungssituationen entwickelt.

Vornehmlich im Ehe- und Familien- sowie Arbeitsrecht, aber durchaus auch im Mietrecht kommt die Mediation Mandantenorientiert zum Tragen.

Eben naturgemäß da, wo sich die Kompliziertheit von Lebens- und Rechtsverhältnissen zwischen Menschen in der manchmal unglaublichen Bandbreite der Schwankungen zwischen Sympathie und Antipathie, zwischen Freundschaft und Gegnerschaft, zwischen Nähe und Ferne in besonderer Ausprägung zeigen.

Dies schlägt sich vor allem in der gescheiterten Ehe nieder, dort, wo Menschen sich ehemals sehr nahe waren und späterhin den „Feind in ihrem Bett“ vermuten.

Und genau da, wo die frühere Symbiose der ehelichen Bande aufreißt, setzt die Mediation an, um trotz Trennung und bei allem möglichen Streit eine neue Symbiose in Form einer einverständlichen Streitbeilegung manifestiert in einer finalen Gütevereinbarung zu schaffen.

Der Mediator will die Streitparteien überzeugen, sich am runden Tisch zusammenzufinden und durch die Interessensvermittlung eine weitere Streiteskalation zu vermeiden, also sachlich und rechtlich eine einverständliche Lösung zu erarbeiten.

Dabei ist zu unterstellen, dass die jeweilige Ehe aufgehoben werden soll, denn der Mediator vermittelt gegenüberliegende Interessen, er versöhnt aber nicht.
Letzteres müsste ein Ehetherapeut vorher leisten.

Wenn sich Eheleute also trennen und scheiden wollen, sollten diese Entscheidung und ihre Folgen unbedingt unter ihnen als Erwachsene ausgemacht werden, sollten sie mithin keinesfalls auf dem Rücken der eigenen Kinder ausgetragen werden, sondern sich in erster Linie am Kindeswohl orientieren.

Statistisch wird mindestens jede dritte Ehe in Deutschland geschieden, wovon ca. 170.000 Kinder und Jugendliche betroffen sind.

Im Zuge der Interessensvermittlung beim Mediator wird beiden Streitparteien ihre erhöhte Verantwortung für ihre Kinder bewusst gemacht. Sie werden zur aktiven Mitarbeit angehalten und finden sich und ihre Anregungen, Ideen und Vorschläge in einer möglichen Schlichtungsregelung wieder.

Den Streitparteien erscheint ihr „Fall“ dabei nicht in fremder Rechtshand bei Gerichten und Anwält*innen, sondern ist Gegenstand einer herausfordernden Teamarbeit.

Mediation erfordert durchaus einen anstrengenden und anspruchsvollen Gesprächsaufwand des Mediators und der Streitbeteiligten, stellt aber deutlich einen jahrelangen gerichtlichen Prozessaufwand deutlich in den Schatten.

Gerade in Ansehung des wachsenden Interesses der Menschen für rechtliche Zusammenhänge und für rechtliche Interessenwahrung dürfte die Mediation auf immer fruchtbareren Boden bei Rat- und Hilfesuchenden stoßen.

Diese Ratsuchenden haben nämlich die achtbare Chance, den Konflikt zunächst mit ihrem (scheinbaren) Gegner im Wege der Erzielung eines für beide Seiten tragfähigen Kompromisses abzubauen und damit unter Umgehung des meist unnötigen „Rosenkrieges“ mit moralisch erhobenem Haupte und unter Wahrung des gegenseitigen Respekts Lösungen zu erzielen.

Zudem erstellen und kodifizieren die Streitparteien im Zuge der Dienstleistung der Interessensvermittlung mit dem Mediator eine abschließende Vereinbarung, die sämtliche Ergebnisse der konsensual geführten Vermittlungsgespräche zu Trennungs- und Scheidungsfolgesachen, wie z.B. zu Unterhalt, Güterrecht oder Sorge- und Umgangsrecht in verständlicher Form enthält.

Natürlich können Mediationen scheitern, wenn die Positionen allzu unüberbrückbar auseinander liegen oder der letzte Einigungswille schlussendlich fehlt.

Dann bleibt aber immer noch der konventionelle Weg zum Familienrichter, mit all den Nachteilen der langjährigen und kostenträchtigen streitigen Auseinandersetzung und mit meist nicht genau abschätzbarem Ausgang, aber ohne, dass man sich nicht zumindest die Chance zur außergerichtlichen Einigung abgeschnitten hat.

Nach den Erfahrungen der jüngeren Zeit wird der familienanwaltliche Mediator als moderner Interessensvermittler, mithin als Krisenmanager mit friedlichen Mitteln immer mehr Anklang in einer anwachsend konfliktbeladenen und komplizierten Alltagswelt finden.

Und das ist gut so, vor allem im Interesse der Streitenden und zur Entlastung der Gerichte.

Noch ein Tipp:
Ehe- und familienrechtlich Ratsuchende, die eine gütliche außergerichtliche Interessensvermittlung bevorzugen, sollten sich vorab bei den jeweiligen mediativ tätigen Anwält*innen über Ablauf und Honorierung informieren.

Eine kleine Fußnote abschließend:

Der kleine Buchstabe „t“ macht augenscheinlich den gar nicht so kleinen, weil sehr feinen Unterschied zwischen Mediation und Meditation aus.

Letztere ist bekanntlich als sinnstiftende Selbstbetrachtung bekannt, die wiederum im Vorfeld der Mediation einen entstehenden Streit bereits im Keim ersticken könnte.

Vorbeugen (= Meditation) ist dann wohl immer noch besser als Heilen
(= Mediation).


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