Start Magazin Rat & Recht Lieber Pils als Pilz?

Lieber Pils als Pilz?

Es gibt nur drei Sorten Pilze. Eine macht satt, eine macht lustig, und eine macht tot...meinst der Humorist.

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Rat & Recht in und um Jülich Foto: ©Andrey Burmakin - stock.adobe.com /
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Der Herbst naht und damit auch die Pilzsaison. Viele Pilzsammler schnappen sich wieder ihr Körbchen und begeben sich auf Pilzpirsch. Eine gewisse Unbehaglichkeit bleibt hingegen nicht aus, wenn man an die herrlich bunte und märchenumwobene Funga, das faszinierende Reich der Pilze denkt.

Denn manche Pilze erbringen gewiss einen kulinarischen Hochgenuss, andere wiederum können aufgrund ihrer (lebens)gefährlichen Essenzen echte Partycrasher sein. Längst nicht jeder Pilz ist ein kulinarischer Genuss:

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Von mehr als 10.000 Großpilzen in Mitteleuropa sind nur knapp 200 Arten essbar. Circa 150 sind giftig, wiederum etwa zehn davon können bei Verzehr sogar tödlich sein. Das Wichtigste beim Pilze sammeln ist, nur diejenigen zu sammeln und zu verzehren, bei denen man absolut sicher ist, dass es sich um essbare Sorten handelt.

Zu den Giftpilzen gehören in Mitteleuropa unter anderem der Grüne und Spitzhütige Knollenblätterpilz, Gifthäubling, Orangenfuchsige und Spitzbuckelige Schleierlinge, Frühjahrslorchel, Pantherpilz und Fliegenpilz.

Viele giftige Pilzarten sehen den essbaren Arten zum Verwechseln ähnlich. Man nennt sie auch die „giftigen Doppelgänger“. Insbesondere in Deutschland gibt es einige sehr giftige Arten, die essbaren Pilzen ähneln, z.B. der Grüne Knollenblätterpilz. Er gilt als der giftigste Pilz überhaupt und ist dem Champignon sehr ähnlich. 90 Prozent der Vergiftungen und die meisten Todesfälle gehen auf sein Konto.

Verwechslungsgefahr besteht auch beim Frühjahrslorchel und Speisemorchel, beim Pantherpilz und Perlpilz sowie beim Giftchampignon und Wiesenchampignon. Aber gleichwohl kann die Pilzsuche entweder unter sachkundiger Führung oder ausgestattet mit instruktiver Lektüre oder Handy-App unbelastet losgehen, denn in Deutschland ist dies grundsätzlich erlaubt.

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) enthält die bundesgesetzliche Generalklausel, dass an öffentlich zugänglichen Stellen im Wald wild wachsende Pilze für den Eigenbedarf gesammelt werden dürfen. Davon ausgenommen sind Privatgrundstücke und eingezäunte bzw. mit Verbotsschildern gekennzeichnete Flächen. Zudem dürfen diesbezüglich keine Jagd- oder Holzschlaggebiete sowie Parks und Naturschutzgebiete betreten werden. Zusätzlich gelten landesgesetzliche Regelungen, wie z.B. die Landeswaldgesetze.

In einigen Bundesländern werden dort zeitliche Beschränkungen für das Sammeln von Pilzen vorgegeben. Der deutsche Jagdverband empfiehlt überdies dringend, die Suchaktaktionen nach den wohl schmeckenden Schwammerln nur nahe den Waldwegen und nicht in der Dunkelheit durchzuführen, um Wildtiere nicht aufzuschrecken.

Unbedingt zu beachten ist die Mengenauswahl bei der Pilzsuche. § 39 BNatschG besagt, dass Pilze nur in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf gesammelt werden dürfen, was sich auch in der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) wiederfindet.

Eine Obergrenze in Gewicht und Menge wird dabei zwar nicht vorgegeben, aber als Richtwert sollte die Menge für zwei bis drei Mahlzeiten, also ein bis zwei Kilogramm gelten, andernfalls eine behördliche Genehmigung eingeholt werden müsste. Unter Naturschutz stehende Pilzarten, wie z.B. Röhrlingsarten oder Trüffel sind bei der Pilzsuche tabu und müssen unberührt bleiben.

Im Anlage 1 zu § 1 BArtSchV werden die geschützten Pilzarten konkret aufgeführt.

Ausgenommen vom absoluten Sammelverbot sind der Steinpilz, der Pfifferling, das Schweinohr, der Brätling, der Birkenpilz, die Rotkappe und die Morcheln. Diese Pilze dürfen in geringen Mengen gesammelt werden. Verstöße gegen diese Sammelgebote- und -verbote können mit Bußgeld geahndet werden, was wiederum je nach Bundesland speziell geregelt wird.

Bei schwerwiegenden Verstößen kann es durchaus teuer werden. Und alle Pilze-Grenzgänger im Dreiländereck aufgepasst: In den Niederlanden ist das Sammeln von Pilzen in der freien Natur grundsätzlich untersagt!

In der Gesamtschau muss der Pilzsammler nach alledem nicht unbedingt ein Glückspilz sein, um zu überleben, denn die meisten Pilzsorten sind kaum gefährlicher als ein schaumiges Glas Pils. Letztlich macht’s immer die Menge. 😊


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