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Konrad Adenauer sei Dank!

70 Jahre Grundgesetz – Deutschland mit und in bester Verfassung!

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Rat & Recht in und um Jülich Foto: ©Andrey Burmakin - stock.adobe.com / Bearbeitung: la mechky
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Vor rund 70 Jahren, am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Ausgearbeitet und verabschiedet wurde es durch den Parlamentarischen Rat, dem Vorläufer des Deutschen Bundestages, der auf Geheiß der Siegermächte zusammengetreten war und dessen Mitglieder aus den westdeutschen Landesparlamenten stammten.

Die Arbeit des Parlamentarischen Rates stand unter dem Eindruck des Scheiterns der Weimarer Republik und der furchtbaren Erfahrungen mit der nationalsozialistischen Diktatur des so genannten „tausendjährigen Reichs“, unter anderem den Genozid am jüdischen Volk und Millionen Weltkriegsopfer im Gefolge.

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Nach dem Zweiten Weltkrieg liegt Deutschland in Schutt und Asche. Die Siegermächte USA, England, Frankreich und die Sowjetunion begleiten in den vier Besatzungszonen bereits seit Herbst 1945 die Wiederherstellung staatlicher Strukturen besonders auf Länderebene mit der Begründung von Landtagen und der Einsetzung von Ministerpräsidenten. Die drei westlichen Alliierten erteilen den Ministerpräsidenten der West-Bundesländer am 1. Juli 1948 in den „Frankfurter Dokumenten“ den Auftrag, eine „verfassungsgebende Versammlung“ einzuberufen, um eine demokratische Verfassung auszuarbeiten.

Max Brauer, damaliger Bürgermeister von Hamburg, bringt dabei erstmals den Begriff „Grundgesetz“ ins Spiel, der den Charakter als mögliche Übergangslösung symbolisieren soll.

Im August 1948 trifft sich zunächst ein „Konvent“ von Experten auf der Insel Herrenchiemsee in Bayern, der einen Verfassungsentwurf ausarbeitet.
Sodann übernimmt der Parlamentarische Rat die Aufgabe der eigentlichen Autorenschaft für die künftige bundesdeutsche Verfassung.
Es sind 61 Männer und vier Frauen, die aus den Landtagen in den Parlamentarischen Rat gewählt werden.

Vorsitzender ist der künftige Bundeskanzler Dr. Konrad Adenauer.

Weitere wichtige Akteure sind u.a. der führende SPD-Politiker Carlo Schmid und Adolf Süsterhenn aus Rheinland-Pfalz sowie Elisabeth Selbert aus Kassel.
Konrad Adenauer eröffnet den Parlamentarischen Rat am 1. September 1948 im Museum König in Bonn. Sitzungssaal wird die Pädagogische Akademie in Bonn (später Sitz des Bundesrates).

Acht Monate ringen die „Mütter und Väter“ des Grundgesetzes um die Formulierungen der Grundrechte und des Staatsaufbaus, angetrieben von den vorherrschenden Leitgedanken, dass sich eine Nazi-Diktatur und die fundamentalen Fehler der Weimarer Republik niemals wiederholen dürfen.
Am 8. Mai 1949 um fünf Minuten vor Mitternacht, auf den Tag genau vier Jahre nach der Kriegskapitulation des Nazideutschlands wird das bundesdeutsche Grundgesetz geboren. Der Parlamentarische Rat nimmt es mit 53 : 12 Stimmen an.
Am 23. Mai 1949 unterzeichnet Konrad Adenauer als Vorsitzender des Parlamentarischen Rates mit seinen Stellvertretern dieses Grundgesetz, das sodann in Kraft tritt.

Das Ergebnis der Beratungen des Parlamentarischen Rates kann sich wahrlich sehen lassen:
Das Grundgesetz stellt die erste demokratische Verfassung dar, die sich in Deutschland in der politischen Praxis bewährt hat und die bis heute – mit einigen Änderungen und Ergänzungen – die Grundlage des staatlichen Lebens in Deutschland bildet.

Nach der deutschen Wiedervereinigung wird das Grundgesetz auf der Grundlage des Beitritts der ostdeutschen Bundesländer zum Geltungsbereich des Grundgesetzes und der diesbezüglichen Zustimmung der ersten und auch letzten frei gewählten Volkskammer der alten DDR ab dem 3. Oktober 1990 zur gesamtdeutschen Verfassung und verliert dadurch endgültig seinen provisorischen Charakter.
Dies wird auch seit 1990 jedes Jahr am seitdem eingeführten neuen Nationalfeiertag, dem 3. Oktober feierlich im Rahmen von in jeweils einem anderen Bundesland veranstalteten Festakten unterstrichen.

Die größte Errungenschaft des Grundgesetzes als bundesdeutscher Verfassung ist der Grundrechtekatalog, neben der Bill of Rights in der weitaus älteren amerikanischen Verfassung in seiner unabänderlichen, unverletzlichen und prioritären Kodifizierung von Menschenrechten weltweit unerreicht und einzigartig.

Den Müttern und Vätern des Grundgesetzes, an der Spitze Konrad Adenauer sei Dank!

Gerade in den aktuell aufgekommenen unruhigen Zeiten neuer faschistoider und neonazistischer Gesinnungsrenaissance wird sich unsere demokratische Verfassung – kraftvoll legitimiert durch eine mächtige Majorität demokratisch gesinnter deutscher BürgerInnen – als stabil und vor allem als wehrhaft erweisen!

Welch‘ jede rechte Hetze wegfegende Strahlkraft haben dabei bereits die ersten drei im Grundgesetz verankerten Grundrechte:

Artikel 1:

(1)

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2)

Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Danke, Ihr Mütter und Väter des Grundgesetzes!

Artikel 2:

(2)

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich…

Danke, Ihr Mütter und Väter des Grundgesetzes!

Artikel 3:

(1)

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2)

Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

(3)

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Danke, Ihr Mütter und Väter des Grundgesetzes!


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