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KI – da capo oder wie?

Künstliche Intelligenz (KI) prägt unseren Alltag heute schon wie selbstverständlich.

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Rat & Recht in und um Jülich Foto: ©Andrey Burmakin - stock.adobe.com / Bearbeitung: la mechky
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Künstliche Intelligenz (KI) prägt unseren Alltag heute schon wie selbstverständlich. Die Gesichtserkennung des Smartphones, Alexa oder Siri und neuerdings Chatbots sind unsere zunehmend vertrauten Wegbegleiter geworden, Tendenz steigend.

Also da capo KI! Oder eher KI gemach! Ist KI eine Chance oder Bedrohung oder beides?
Kann KI gar persönliche Dienstleistungen wie die anwaltliche Beratung verdrängen oder im Gegenteil mit diesen gut kooperieren?

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Laut einer aktuellen Umfrage (YouGov – Statista) beantworten die Deutschen diese Fragen unentschieden. 21 Prozent erachten KI als Chance, 20 Prozent als Bedrohung, 33 Prozent sehen in KI beides. Jedenfalls ist KI allgegenwärtig unter uns, privat und beruflich. Die Algorithmen lassen grüßen und lenken unser digitales Handeln.

Entsprechende IT-Lösungen, mithin Prozesse der Automatisierung und Digitalisierung sind in vielen Wirtschaftsbranchen längst Garanten des Geschäftserfolgs, im Zuge von maschinellen, administrativen und kommunikativen Abläufen.

Aber die Risiken des KI-Einsatzes wie z.B. die Manipulierbarkeit von Algorithmen oder die Intransparenz der von Machine Learning gestützten KI-Prozesse sind unübersehbar.

Kurzum: KI ist so lange ein wegweisender Verbündeter des Menschen, solange der Mensch die Kontrolle über KI behält, quasi das letzte Wort hat.

Und wie wirkt sich KI im Lichte dieser Erkenntnisse in der Rechtsberatung aus, fragt sich nicht nur der in diesem Bereich der Rechtspflege tätige Autor dieser Kolumne.

Wird die KI gar den Anwalt zukünftig ersetzen können?

Blanker Unsinn, konstatiert der Autor dieser Kolumne.

Ja, bereits heute kooperieren Anwalt und KI in produktiver und dem Mandanteninteresse dienenden Weise.

Repetitive, also routinierte Arbeitsschritte wie das schnelle Abrufen und Sortieren von Urteilsdatenbanken, die Erstellung von Standardschreiben (Widersprüche, Kündigungen, einfache Verträge etc.) oder den allgemeinen Kanzleisupport und -service kann die KI in Form von Chatbots wie z. B. ChatGPT, BingChat oder Google Bard im Anwaltsalltag ohne weiteres sinnstiftend leisten.

Diese textbasierten Dialogsysteme beherbergen eine Fülle von Daten und Algorithmen.

Doch diese digitalen Maschinen können nicht denken, können kein Jura und nicht juristisch und einzelfallbezogen argumentieren.

Sie haben zwar einen wesentlichen Platz im anwaltlichen Instrumentenkasten eingenommen, um Texte zu erzeugen und/oder zu bearbeiten, aber sie scheitern an der allein dem lebendigen Anwalt überlassenen Erfassung der dynamischen Wirklichkeit in Korrelation mit den relevanten juristischen Kriterien (Rechtstechnik der Subsumtion), und zwar auch dahingehend, das Wichtige vom Unwichtigen zu trennen.

Chatbots sind als reproduktive Zuarbeiter wertvoll, um in der großen digitalen Welt abrufbare Informationen zur Verwendung in juristischen Elaboraten zielführend zu liefern.

Hingegen vermögen diese Systeme die kreative juristische Arbeit im Rahmen der Fallbearbeitung, der Rechtsprechung und insbesondere der anwaltlichen Rechtsberatung in unterschiedlichen Rechtsgebieten bezogen auf stets neue Lebenssachverhalte nicht zu ersetzen.

Selbstverständlich kann die persönliche anwaltliche Beratung Face to Face vor allem anlässlich hoch sensibler Lebenssachverhalte z. B. familien- oder strafrechtlicher Natur nicht digitalisiert werden oder gar durch einen Avatar erfolgen.

Denn hierfür sind Kompetenz, Sinn für Konfliktlösung, reicher Erfahrungsschatz, Einfühlungsvermögen und auch eine Brise Empathie unverzichtbar, und dies selbstredend leibhaftig anwaltlich vermittelt.

Fazit: Kein Chatbot wir den rechtsberatenden Beruf des Anwalts abschaffen! Die KI wird gleichwohl den Anwaltsalltag bereichern und optimieren.

Also gilt der Ruf so verhalten wie unüberhörbar: Da capo KI!


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