Start Magazin Rat & Recht Das höchste Gericht macht Druck!

Das höchste Gericht macht Druck!

Das deutsche Bundesverfassungsgericht gilt durchaus als das national mächtigste Gericht der Welt.

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Rat & Recht in und um Jülich Foto: ©Andrey Burmakin - stock.adobe.com / Bearbeitung: la mechky
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Das höchste deutsche Gericht hat seinen Sitz in Karlsruhe, also nahezu 700 Km von der Bundeshauptstadt Berlin entfernt, der Millionenmetropole und Weltstadt, die mit Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat die Spitzenorgane der Exekutive und Legislative beherbergt.

Das beschauliche Karlsruhe könnte mit seinen ungefähr 300.000 Einwohnern gerade einmal einen Stadtteil von Berlin abgeben und präsentiert gleichwohl mit dem Bundesverfassungsgericht die heimliche politische Machtzentrale deutscher Gesetzeskontrolle, eben den Hüter unseres Grundgesetzes.

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Das Karlsruher Verfassungsgericht soll den Rechtsstaat für den Bürger durchsetzen und das rechtsstaatliche Handeln der Staatsorgane überwachen.
Es soll die die Gesetzgebung auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen und notfalls Gesetzesänderungen einfordern.

Hierbei ist aber zu beachten, dass das höchste deutsche Gericht nur handelt, wenn es angerufen wird.

Jeder bundesdeutsche Bürger kann das Gericht in Form einer Verfassungsbeschwerde anrufen. Dafür müssen aber alle zuvor zur Verfügung stehenden gerichtlichen Instanzen – vergeblich -ausgeschöpft worden sein.

Zudem können Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht angestrengt werden.

Hierbei ruft ein deutsches Gericht den höchsten Gesetzeshüter per sogenannter Richtervorlage mit dem Begehren an, ein Gesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen, bevor dieses Gericht das Gesetz anwendet.

Auch die Bundesregierung, mindestens ein Drittel der Mitglieder des Bundestages sowie jede Landesregierung in den bundesdeutschen Bundesländern können im Wege der sogenannten abstrakten Normenkontrolle den Karlsruher Verfassungsrichtern eine Vorlage zur Entscheidung über eine gesetzlichen Verfassungsmäßigkeit liefern.

Im Übrigen obliegt es dem Karlsruher Verfassungsgericht ebenso, Parteien auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen.
Die jeweils gescheiterten NPD-Verbotsverfahren gelten hier als prominenteste Beispiele unabhängiger Karlsruher Verfassungsschutzhoheit.
Hierbei ist aber hervorzuheben, dass das jüngste Verbotsverfahren nur deswegen keinen Erfolg in Karlsruhe hatte, weil die Verfassungsrichter ungeachtet der möglichen Verfassungsfeindlichkeit der NPD diese als allzu unbedeutend in der bundesdeutschen Parteienlandschaft erachteten.

Das Bundesverfassungsgericht ist niemandem verantwortlich und keinerlei Weisungen unterworfen. Es ist daher auch völlig unabhängig von den anderen Verfassungsorganen wie Bundesregierung und Bundestag, womit die Mütter und Väter des Grundgesetzes Lehren aus Mängeln der Weimarer Verfassung gezogen haben.
Die Entscheidungen des Karlsruher Verfassungsgerichts können nicht angefochten werden, alle Staatsorgane sind daran gebunden.


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