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Auszubildende repräsentieren

Ab Oktober können sich Azubis und junge Beschäftigte im Kreis Düren zu „NachwuchsBetriebsräten“ wählen lassen. Darauf weist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hin.

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Foto: NGG
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Noch bis Ende November laufen die Wahlen für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV). „Gerade in Krisenzeiten ist es wichtig, dass Berufsstarter ihre Stimme abgeben, damit ihre Belange nicht unter die Räder kommen“, sagt Diana Hafke. Die NGG-Geschäftsführerin appelliert an junge Beschäftigte, sich selbst zur Wahl zu stellen.

Nach Beobachtung der Gewerkschaft nehmen die Beschwerden junger Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zu. „So berichtet etwa ein angehender Mechatroniker im Lebensmittelwerk, dass im Lockdown die Ausbilder wegen verschobener Schichten kaum greifbar waren und interner Unterricht lange ausfiel. Das ist ein klassisches Thema für die JAV und den Betriebsrat, denn Ausbildungsbetriebe müssen sicherstellen, dass Azubis entsprechende Schulungen bekommen und nicht in den Regelbetrieb eingebunden werden“, betont Hafke. Gemeinsam mit dem Betriebsrat setzten die JAV-Mitglieder die Interessen junger Beschäftigter durch. Dies sei gerade auch dann entscheidend, wenn sich Berufsstarter nicht trauten, Missstände selbst anzusprechen.

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Unterstützung für die Kandidaten bietet die NGG vor Ort. Nach der Wahl können sich die „Nachwuchs-Betriebsräte“ bei der Gewerkschaft durch Seminare „fit halten“, so Hafke. Die laufenden JAV-Wahlen seien zugleich ein Testlauf für die Betriebsratswahlen 2022. „Jetzt wird geprobt, wie eine Abstimmung unter Pandemie-Bedingungen laufen muss. Corona könnte uns noch Jahre beschäftigen.“ Alle Infos rund um die Wahl gibt es im Netz unter http://www.jav-portal.de und bei der Jungen NGG in Nordrhein-Westfalen unter https://nrw.ngg.net/junge-ngg. Nach Angaben der Arbeitsagentur gibt es im Kreis Düren aktuell rund 5 100 Auszubildende.

Eine Interessenvertretung kann wählen, wer in einem Betrieb arbeitet, der mindestens fünf Jugendliche oder Azubis und bereits einen Betriebsrat hat. Stimmberechtigt sind alle Beschäftigten unter 18 Jahren – ebenso wie Mitarbeiter unter 25, die eine Ausbildung machen.


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