Start Magazin Rat & Recht Als Patient ver- oder gelassen?

Als Patient ver- oder gelassen?

Kürzlich hat das Bundeskabinett die von Gesundheitsminister Karl Lauterbach entwickelte Krankenhausreform, das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz auf den Weg gebracht. Jetzt wird sich der Bundestag mit der Gesetzesvorlage befassen.

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Rat & Recht in und um Jülich Foto: ©Andrey Burmakin - stock.adobe.com / Bearbeitung: la mechky
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„Das Gesundheitssystem befindet sich in einer Zeitenwende“, intonierte der Gesundheitsminister zur erfolgreichen Regierungsverabschiedung seines Reformwerks. Und weiter. „Wir werden einen drastischen Umbau sehen.“

Viele Kliniken vor allem im ländlichen Raum sind entweder bereits geschlossen worden oder stehen kurz vor ihrem wirtschaftlichen Ruin. Die unsere Region erst unlängst erschütternde Schließung des altehrwürdigen St. Josef-Krankenhauses in Linnich manifestiert diese massiven Versorgungseinschnitte in unserem Gesundheitswesen.

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Kann der deutsche Patient mit der Lauterbach-Reform gelassener in die Zukunft unserer Krankenhausstruktur schauen?
Hauptziele der Reform sind die Steigerung der Behandlungsqualität, die ökonomisch effiziente Versorgung der Patienten auch in der Fläche und die Bürokratieentschlackung.

Folgende Eckpunkte liegen der Krankenhausreform zugrunde:

  • Entökonomisierung der bedarfsnotwendigen Krankenhausstrukturen durch eine leistungsunabhängige Vorhaltevergütung
  • Versorgungszuschläge für kostspielige Behandlungen wie z.B. Geriatrie, Notfallversorgung, Geburtshilfe oder Intensivmedizin.
  • Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung durch Sicherstellungszuschlag für ambulante und pflegerische Leistungen.
  • Verbesserung der Behandlungsqualität im Wege der Zuweisung der der Krankenhausleistungen zu 65 Leistungsgruppen, über die Bundesländer autonom entscheiden können.
  • Unterstützung der Krankenhäuser im ländlichen Bereich mit Hilfe von Sicherungszuschlägen
  • Die Krankenhausreform bedeutet eine kardinale Kursänderung im Gesundheitswesen.

    Die Finanzierung der Kliniken soll nicht mehr durch Fallpauschalen pro behandelten Patienten erfolgen, sondern in Form von festen Zuschüssen für angebotene Behandlungsleistungen. Andererseits dürfen Krankenhäuser bestimmte Leistungen nur noch dann erbringen, wenn sie auf bestimmten Medizinfeldern konkrete Qualitätsprofile mit ausgewiesener Expertise erfüllen.
    Zudem sollen die ambulante Versorgung forciert und nur noch gravierend kranke Patienten stationär aufgenommen, mithin die Versorgungskoordination zwischen Arztpraxen, Versorgungszentren und Apotheken auf der einen Seite und Kliniken auf der anderen Seite besser gestaltet werden.

    O-Ton Lauterbach: „Ein ineffizientes System können wir uns nicht mehr leisten.“

    Der sich mit der Reform voraussichtlich verstärkende Trend weg von stationärer Behandlung und hin zur ambulanten Versorgung könnte gemäß Kritik des Marburger Bundes ein Krankenhaussterben auf dem Land aber eher noch verstärken. Daher sollte der Reform noch eine eingehende Bedarfsanalyse vorausgehen, um die tatsächlichen ambulanten und stationären Versorgungskapazitäten besser einschätzen zu können.Lange Wartelisten betreffend OP-Termine könne man den Patienten nicht zumuten.

    Hingegen befürwortet der ärztliche Interessensverband grundsätzlich die Kehrtwende bei der Finanzierung der Krankenhäuser.
    Die Zielvorgabe, die Versorgungsfinanzierung leistungs- und qualitätsorientiert und nicht mehr fallbezogen zu gestalten, sei die richtige Wegweisung. Deutlich kritisiert wird hingegen die geplante Finanzierung des geplanten Transformationsfonds zum Umbau der Krankenhausstrukturen seitens der gesetzlichen Krankenkassen.

    Der GKV-Spitzenverband begrüßt zwar grundsätzlich den Reformwillen des Gesundheitsministers bezogen auf bessere Patientenversorgung und Qualitätssicherung, kritisiert aber die Gesetzesvorlage in wirtschaftlicher Hinsicht als dahingehend inakzeptabel, dass sich die staatliche Beteiligung an der Finanzierung des Reformwerkes auf die Hälfte beschränkt und die andere Hälfte von den Beitragszahlern getragen werden soll.
    Dies würde im Zuge der allemal überall anzutreffenden Kostensteigerungen zusätzlich eine unzumutbare Kostenlawine auslösen.

    Bei aller kritischen Haltung gegenüber der Lauterbach-Reform sollte eines klar und eigentlich selbstverständlich sein: Der Patient sollte endlich wieder im Mittelpunkt des neuen Reformufers stehen und nicht wie bislang das überwiegend ökonomische Gewinnstreben oder gar der Überlebenskampf der jeweiligen Klinik. Das Gesundheitssystem muss gerechter, effizienter und qualitativ hochwertiger ausgestaltet werden. Und dabei muss der Fokus vor allem auf die medizinische Versorgung auf dem Land ausgerichtet werden, damit nicht noch mehr kleinere Krankenhäuser über die Klinge springen.
    Nur so kann der deutsche Patient sich auf gute Behandlung gelassen verlassen.


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