Die Kurberatung ist seit je her ein freiwilliges Angebot des Caritasverbandes Düren-Jülich e.V., das fast ausschließlich aus Eigenmitteln finanziert wird. Der Kostendruck zwingt viele Verbände, diese Beratung auslaufen zu lassen. Nicht so im hiesigen Caritasverband, der hier bewusst auf Kontinuität setzt. „Die Arbeit der Vorgängerinnen von Frau Hindermann war so überzeugend und ein wichtiger Baustein im Bereich unserer Familienarbeit, dass wir nicht gezögert haben, die Stelle schnellstmöglich nachzubesetzen“, so Vorstandssprecher Dirk Hucko. Jetzt hat Daniela Hindermann die Nachfolge von Sonja Gysbers-Krause übernommen.
Sprechzeiten der Kurberatung (nach Terminvereinbarung):
- Fr. 09.00-12.00 Uhr
- Ort: St. Hildegard, Merkatorstraße 31, 52428 Jülich (Neubau, 1.OG)
- Telefon: 02461 / 622-6400
- E-Mail: [email protected]
Die Beratung von Eltern zu Kuren ist seit mehr als 30 Jahren eine Institution in der Region. Unzähligen Müttern und Vätern wurde eine dringend notwendige Kur vermittelt – entweder gemeinsam mit dem Kind oder nur als Auszeit für sich, wenn die Grenzen der Belastbarkeit erreicht waren. Relativ neu ist ein weiteres Entlastungsangebot, dass die Kurberaterin auch vermittelt: Kuren für pflegende Angehörige.
Die Kurberatung ist die erste Anlaufstelle bei allen Fragen rund um eine Kurmaßnahme: Ist beispielsweise eine Mutter-Kind-Kur oder eine Mütterkur (ohne Kinder) das Richtige für mich? Wie stelle ich einen Antrag? Welche ist die richtige Klinik? Was wird mit der Familie zu Hause, wenn ich ohne Kinder fahre?
Ein großes Maß an Einfühlungsvermögen, Geduld und Verschwiegenheit ist erforderlich, wenn Eltern oder pflegende Angehörige erstmals über ihre Lebenssituation sprechen. Durch die vertrauensvolle Zusammenarbeit ist der erste Schritt für eine erfolgreiche Beratung und Veränderung der belasteten Situation gemeinsam getan.
Mittlerweile ist der Anspruch auf eine Mütterkur, Väterkur oder Mutter-Kind- beziehungsweise Vater-Kind-Kur gesetzlich verankert. Sie ist eine Sonderform einer stationären medizinischen Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme für Mütter und Väter. Die Leistung umfasst in der Regel 21 Tage und es besteht ein Rechtsanspruch bei Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen an die Krankenkassen für deren Versicherte.
Auch die Reha für pflegende Angehörige ist mittlerweile eine gesetzlich geregelte medizinische Vorsorgeleistung.