Anträge auf Förderung können nur Freiwilligenagenturen, Engagement fördernde Einrichtungen, Nachbarschaftsinitiativen oder Vereine stellen. Die Auszahlung der Mittel an natürliche Personen ist ausdrücklich nicht vorgesehen.
Das Land fördert Sachkosten – etwa Schutzbekleidung oder Material für das Nähen von Masken – und Fahrtkosten. Auch zusätzlich entstandene Personalkosten können gefördert werden, wenn sie im Zusammenhang mit der Krisenbewältigung stehen. Grundsätzlich können nur Kosten geltend gemacht werden, die ab dem 24. März 2020 zur Bekämpfung der Pandemie entstanden sind.
Der Kreis Düren bietet auf seiner Internetseite ein Formular an, mit dem eine Förderung beantragt werden kann. Die ausgefüllten Bögen nimmt im Kreishaus Düren Franziska Floß (Kreisverwaltung Düren, Stabsstelle für Kreistagsangelegenheiten und Kultur, Bismarckstraße 15, 52351 Düren oder [email protected]) an. Telefonisch ist sie unter der Rufnummer 02421/22-1002013 zu erreichen.