Start Stadtteile Jülich Mörderische Urlaubszeit

Mörderische Urlaubszeit

75
0
TEILEN
Carla Capellmann. Foto: Laura O‘Fotografie
- Anzeige -

Freddie hat einfach kein Händchen für entspannte Urlaube in Zeeland. Statt Verwandtenbesuch in Westkapelle steht Mörderjagd auf dem Programm: Die verwitwete Nachbarin ist tot. Auf den ersten Blick sieht alles nach Miesmuschelvergiftung aus.

In Szene gesetzt wird diese Geschichte von Autorin Carla Capellmann, 1963 in Jülich geboren, studierte Informatikerin mit Schwerpunkt Computerlinguistik. In ihrer Krimireihe um eine ermittelnde Informatikerin verbindet sie ihre Leidenschaft für Sprachen mit ihrer Liebe zur niederländischen Nordseeküste, die sie seit ihrer Kindheit in- und auswendig kennt.

- Anzeige -

Mit Humor und Gefühl für zwischenmenschliche Töne gleichermaßen lässt Carla Capellmann ihre Protagonistin in einem unübersichtlichen Dickicht aus Verdächtigen im Bungalowpark herumschnüffeln, legt falsche Fährten und führt die Lesenden gekonnt in die Irre, sodass der Krimi wunderbar zum Miträtseln geeignet ist.

Carla Capellmann präsentiert ihren Krimi mit typischen, aber auch überraschenden zeeländischen Elementen – die perfekte Einstimmung auf den nächsten Urlaub.

Lesung MI 05|06
Stadtbücherei Jülich | Kulturhaus am Hexenturm, Kleine Rurstr. 20 | 19 Uhr |
VVK 8 Euro bei der Stadtbücherei Jülich | Reservierung unter 02461 / 936363 oder [email protected]

TEILEN
Vorheriger ArtikelKünftig auch „Gelenkiges“
Nächster Artikel„Der Krieg muss aus Europa vertrieben werden.“
Stadtbücherei Jülich
Als öffentliche Einrichtung der Stadt Jülich ermöglicht die Stadtbücherei der Bürgerschaft einen freien Zugang zu Medien und Informationen. Als kommunales Medien- und Informationszentrum dient sie der Kultur, Bildung, Information und Freizeitgestaltung. Sie fördert Lese-, Informations- und Medienkompetenz als Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Leben - ob in Schule, Studium, Beruf oder privat. Ihr Angebot umfasst sowohl einen aktuellen und nachfrageorientierten Medienbestand (analog und digital) als auch eine kompetente Beratung und ein abwechslungsreiches Veranstaltungsprogramm.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here