Start Magazin Kunst & Design Die Welt ein bisschen bunter machen

Die Welt ein bisschen bunter machen

"Kinder, macht die Welt für uns ein bisschen bunter!" Unter diesem Motto ruft Landrat Wolfgang Spelthahn alle Kinder aus dem Kreis Düren, die älter als drei Jahre sind, zu einer großen Mal-Aktion auf. "Unser großes Ship of Tolerance erfreut die Besucher des Brückenkopf-Parks Jülich nun seit fast einem Jahr. Leider haben Wind und Wetter am Segel Spuren hinterlassen. Deshalb ist es an der Zeit, dass es ein neues bekommt. Und genau dazu lade ich alle Kinder herzlich ein."

118
0
TEILEN
Im August 2019 stellte Landrat Wolfgang Spelthahn das Ship of Tolerance der Öffentlichkeit vor. Da sein Segel wetterbedingt an Glanz verloren hat, soll es nun ein neues bekommen. Deshalb lädt er Kinder zu einer Mal-Aktion ein. Foto: Kreis Düren
- Anzeige -

Wie schon zur Premiere des Schiffes des russischen Künstlerehepaares Emilia und Ilya Kabakov soll auch das neue Segel aus über 100 1 x 1 Meter großen Kunstwerken entstehen. „Jedes Kind, das sich an der großen Aktion beteiligen möchte, bekommt von uns ein quadratisches Segeltuch und ein Kästchen mit Malfarben. Danach können alle ihrer Phantasie freien Lauf lassen; jedes Kind kann malen, was ihm gefällt“, erläutert Landrat Wolfgang Spelthahn.

Wer mitmachen möchte, kann sich bis Freitag, 19. Juni, unter der Rufnummer 02421/22-1002014 oder per E-Mail ([email protected]) anmelden. Anzugeben sind der Vor- und Zuname des Kindes, die Anschrift sowie eine Telefonnummer.

- Anzeige -

Die fertiggestellten Kunstwerke werden bis Donnerstag, 20. August, gesammelt und zu einem wunderschönen neuen Segel verbunden. Eure Mühe wird mit einem Kinogutschein, einer Freikarte für den Besuch des Brückenkopf-Parks Jülich sowie der Teilnahme an einer Juryauswahl für das schönste Bild belohnt. „Wenn alle Kunstwerke vorliegen und das Segel gehisst ist, dann ist der Kreis Düren wieder ein bisschen bunter“, freut sich Landrat Wolfgang Spelthahn.

Wie das Schiff vor Anker ging: Ein Blick zurück: Angekommen!


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here