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Zweitimpfungen am Sonntag mit AstraZeneca

Nachdem das NRW-Gesundheitsministerium am 31. März per Erlass angeordnet hatte, alle Zweitimpfungen mit AstraZenenca auszusetzen, hat den Kreis Düren nun ein Erlass des Ministeriums erreicht, in dem das weitere Verfahren geregelt ist.

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Impfung. Foto: tee
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Alle Menschen, die älter sind als 60 Jahre und eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, erhalten ab Sonntag, 18. April, auch eine Zweitimpfung mit diesem Impfstoff, sofern keine medizinischen Gründe dagegen sprechen. Damit behalten alle ab dem 18. April bereits festgelegten Zweittermine ihre Gültigkeit. Die Personen, deren Termine vom 12. bis 17. April ausgefallen sind oder ausfallen, werden gebeten, sich mit dem Impfzentrum unter der E-Mail: [email protected] in Verbindung zu setzen, um einen neuen Termin zu vereinbaren.

Für Personen unter 60 Jahre, die eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, erfolgt die Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff in einem Abstand von 12 Wochen. So hat es die Ständige Impfkommission in Berlin empfohlen.

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Alle Menschen, deren Zweittermin aufgrund des Erlasses vom 31. März ausgefallen ist, werden gebeten, sich mit dem Impfzentrum des Kreises Düren unter der E-Mail [email protected] in Verbindung zu setzen, um einen neuen Termin zu vereinbaren.

Auch die Personen, die einen Zweittermin neun Wochen nach der Erstimpfung ausgemacht hatten, werden gebeten, sich mit dem Impfzentrum in Verbindung zu setzen, um einen neuen Termin zu vereinbaren, der dann 12 Wochen nach der ersten Impfung liegt. Die Empfehlung einer zeitlichen Differenz von 12 Wochen zwischen den beiden Impfungen erfolgt aufgrund der Studienlage, die eine maximale Wirksamkeit der Impfung mit AstraZeneca bei einer Zweitimpfung nach 12 Wochen ausweist.

Neue Termine für impfberechtigte Berufs- und Fallgruppen

Auf dem Terminportal des Impfzentrums Kreis Düren (www.impfzentrum-dueren.de) stellt der Kreis regelmäßig die Impftermine online, für den Impfstoff, der ihm vom Land NRW zur Verfügung gestellt wird. Dieser Impfstoff ist jedoch ausschließlich für die entsprechend impfberechtigten Berufs- und Fallgruppen zu verwenden, die jünger als 60 Jahre alt sind. Die Menge des Impfstoffes, die dem Kreis hierfür zur Verfügung gestellt wird, ist jedoch leider sehr gering.

Um gleichwohl diese Möglichkeit der Terminreservierung für die Bürgerinnen und Bürger verlässlicher darstellen zu können, werden ab sofort diese Impftermine jeweils montags ab 10 Uhr online gestellt.
Sollte es darüber hinaus noch unangekündigte Sonderzuweisungen von Impfstoff geben, werden wir darüber zeitnah informieren.


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