Start Magazin Gesundheit Worauf kommt’s an?

Worauf kommt’s an?

Kurs „Leben mit Demenz“- Stadt Jülich bietet Fortbildung für Angehörige und Interessierte

80
0
TEILEN
Foto: pixabay
- Anzeige -

Wie kann der Alltag mit sich demenziell verändernden Angehörigen besser gestaltet werden? Was ist zu beachten hinsichtlich der Kommunikation und des Umgangs mit von Demenz Betroffenen? Welche Leistungen bietet die Pflegeversicherung? Dieses und Vieles mehr lernen die Teilnehmer im Kurs „Leben mit Demenz“, den die Stadt Jülich in Kooperation mit der AOK Servicestelle Demenz ab dem 27. Oktober in der Promenadenstraße 1 – 3 anbietet.

Der Kurs ist in vier Modulen aufgebaut und läuft bis zum 24. November, immer donnerstags von 15 bis 18 Uhr. Der Kurs wird organisiert von der Landesalzheimer Gesellschaft NRW und ist für die Teilnehmenden kostenfrei. Bei regelmäßiger Teilnahme kann ein Zertifikat für ehrenamtliche Betreuung ausgestellt werden.

- Anzeige -

Zielgruppe der Fortbildung sind pflegende Angehörige und ehrenamtlich Interessierte.

Die Stadt Jülich möchte gemeinsam mit ihrem Aktionsbündnis „Lokale Allianz für die demenzfreundliche Stadt Jülich“ zu einer Verbesserung der Lebenssituation von Demenz Betroffenen und ihren Familien beitragen.

Hier findet man einen Link zum Flyer: Kurs „Leben mit Demenz“ in Jülich

TEILEN
Vorheriger ArtikelVeränderte Landschaft
Nächster ArtikelInitialpflege lernen
Stadt Jülich
Hightech auf historischem Boden - Jülich ist eine Stadt mit großer Vergangenheit. Mit über 2000 Jahren gehört sie zu den Orten mit der längsten Siedlungstradition in Deutschland. In der historischen Festungsstadt und modernen Forschungsstadt, die sich auch mit den Schlagworten „Stadt im Grünen“, „Einkaufsstadt“, Renaissancestadt“, „Herzogstadt“ und „kinder- und familienfreundliche“ Stadt kennzeichnen lässt, leben heute ca. 33.000 Menschen.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here