Für den Kreis Düren gilt aktuell die Inzidenzstufe 1. Daher profitiert auch Jülich von den Erleichterungen. Die Maskenpflicht im Freien gilt demnach nur noch bei hoher Personendichte auf engem Raum. Dies gilt insbesondere in Warteschlangen und Anstellbereichen sowie unmittelbar an Verkaufsständen, Kassenbereichen und ähnlichen Dienstleistungsschaltern.
Mit Wegfall der Pflicht zum Tragen einer Maske im Umfeld von Einzelhandelsgeschäften entfällt auch der generelle Hinweis, in Jülich unter anderem auf der Kölnstraße eine Maske zu tragen. Wer aber z.B. vor einem Eiscafé oder einer Bäckerei in der Warteschlage steht, muss mindestens eine medizinische Maske tragen. Beim Einkauf auf dem Wochenmarkt gilt die Pflicht mindestens eine Alltagsmaske zu tragen.
Auch für die Schülerinnen und Schüler wurde die Maskenpflicht im Freien auf dem Schulgelände aufgehoben.
Die grundsätzliche Pflicht, zu allen anderen Personen den Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten gilt weiterhin.
In geschlossenen Räumen gilt die Maskenpflicht nach wie vor. Bei guter Lüftung (durch Fenster und Türen oder mit entsprechender Luftfilteranlage) darf die Maske nun an festen Sitz- oder Stehplätzen abgenommen werden. Dies gilt bei Bildungs-, Kultur- und Sportveranstaltungen mit Negativtestnachweis. Bei anderen zulässigen Veranstaltungen gilt dies unter Beachtung der jeweiligen Maßgaben zum Negativtestnachweis. Abstand und Rückverfolgbarkeit bleiben je nach Veranstaltungsart zu beachten.
Im Einzelhandel, bei Dienstleistern, in Arztpraxen usw. gilt drinnen unverändert die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
Die für Jülich relevanten Regelungen werden auf www.juelich.de/coronavirus stetig aktualisiert.
Für konkrete Fragen zu geltenden Regelungen ist die Corona-Hotline der Stadt Jülich erreichbar per E-Mail: [email protected] und per Tel.: 02461 – 63–605, Mo – Fr: 8.00-12.00 Uhr.