Um Menschenansammlungen im Wartebereich zu vermeiden, werden die Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde des Straßenverkehrsamtes ihre Dienstleistungen nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung anbieten. Diese Regelung gilt ab sofort und ist notwendig, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.
Termine für das Straßenverkehrsamt können ab dem heutigen Sonntag, 15. März, von 14 Uhr an auf der Homepage des Kreises Düren vereinbart werden. In Ausnahmefällen ist es auch möglich, während der Dienstzeiten Termine für Privatkunden unter der Rufnummer 02421/222920 zu buchen. Autohäuser und Zulassungsdienste werden gebeten, sich wegen einer Terminvereinbarung per E-Mail unter [email protected] mit dem Straßenverkehrsamt unter Angabe einer Rückrufnummer in Verbindung zu setzen.
Trotz einer Terminvereinbarung kann es zu längeren Wartezeiten kommen.
Angesichts der Kita-Schließungen (Betretungsverbot) ab dem morgigen Montag, 16.März, hat das Ministerium für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration eine nochmals aktualisierte Informationsschrift herausgegeben. Aufgelistet ist, welche Eltern unter bestimmten Umständen ihre Kinder betreuen lassen können. Dabei geht es um sogenannte „Schlüsselpersonen“, also Menschen, die einem Beruf nachgehen, der der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung dient. Außerdem geht es um Menschen, die den Erhalt zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens sicherstellen.
Wann dürfen Kinder auch von Schlüsselpersonen nicht zur Betreuung gebracht werden? Unter anderem dann, wenn sie selbst Krankheitssymptome zeigen oder sie wissentlich Kontakt zu einer infizierten Person hatten – es sei denn, seit dem Kontakt sind 14 Tage vergangen und sie weisen keine Symptome auf.
Weitere Infos unter www.mkffi.nrw
Heute ist unsere Bürger-Hotline noch bis 15 Uhr unter der Rufnummer 02421/221053920 erreichbar (werktags 8 bis 16.30 Uhr). Darüber hinaus steht die NRW-Hotline 0211/91191001 für allgemeine Fragen zur Verfügung.