Start Magazin Gesundheit Ratgeber zur Vorsorge

Ratgeber zur Vorsorge

Der Caritasverband für die Region Düren-Jülich bringt einen kostenlosen Ratgeber zu Vorsorgethemen heraus.

50
0
TEILEN
Foto: Erik Lehwald
- Anzeige -

„Wir finden, dies ist ein wichtiges gesellschaftliches Thema, das oft in die spätere Lebensphase verschoben wird. Insbesondere in einer älter werdenden Gesellschaft, in der in den nächsten Jahren und Jahrzehnten eine große Zahl an Menschen in das Ruhestandalter eintreten wird, sollten diese Dinge geregelt sein. Das schafft Sicherheit für sich selbst und die Familie“, so Caritas-Vorstand Dirk Hucko. Die in Zusammenarbeit mit dem BVB-Verlag entstandenen Ratgeber informieren zu den Themen Vollmacht, Vorsorgevollmacht,

Betreuungsverfügung, Erbschaft und Testament, sowie Patientenverfügung und Bestattungsvorsorge. „Die Corona-Pandemie sollte uns noch einmal mehr bewusst gemacht haben, wie essenziell Vorsorgethemen sowohl für unser Leben als auch für unsere Angehörigen sind und dass Situationen eben auch unerwartet eintreten können“, erklärt das Vorstandsmitglied Marcus Mauel. „Nehmen Sie sich Zeit, gemeinsam mit Menschen, die Ihnen nahestehen, zu überlegen, was für Sie wichtig ist und wer beispielsweise für eine Vorsorgevollmacht infrage kommt“ rät Hucko.

- Anzeige -

Der Caritasverband für die Region Düren-Jülich verteilt den Ratgeber an Auslagestellen wie zum Beispiel Rathäusern, wo dieser mitgenommen oder bei der Caritas selber bezogen werden kann. Auch online steht das Magazin auf der Homepage www.caritas-dueren.de zum herunterladen zur Verfügung. Auf Wunsch sendet die Caritas den Ratgeber auch zu. Dafür kann sich an Janine Ahlert unter der Telefonnummer 02421 481-63 oder per E-Mail an [email protected] gewendet werden.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here