Start Magazin Gesundheit Masken im Unterricht

Masken im Unterricht

Auch wenn ab morgen laut der Coronaschutzverordnung in weiterführenden Schulen während des Unterrichts keine Masken mehr getragen werden müssen, empfiehlt das Kreis-Gesundheitsamt das weitere tragen des Mund-Nase-Schutzes. Aktuell sind 44 im Kreis positiv auf das grassierende Corona-Virus getestet.

131
0
TEILEN
Foto: pixabay
- Anzeige -

Das Gesundheitsamt des Kreises Düren empfiehlt allen weiterführenden Schulen im Kreisgebiet, an der bisher geltenden Maskenpflicht im Unterricht festzuhalten. Dieser Rat gilt für die vier Berufskollegs in Düren und Jülich, für die der Kreis Schulträger ist, aber auch für die Haupt, Real- und Gesamtschulen sowie für die Gymnasien, die in der Regel in der Trägerschaft und damit Anordnungsbefugnis der jeweiligen Kommune liegen. „Es gibt aus epidemiologischer Sicht keinen Grund, auf die Masken zu verzichten“, sagt der Leiter der Kreis-Gesundheitsamtes, Dr. Norbert Schnitzler.

Ab morgen, 1. September, müssen Schüler auf den weiterführenden Schulen laut der Corona-Schutzverordnung nur noch auf dem Schulgelände und im Gebäude Schutzmasken tragen, nicht mehr im Unterricht. Da weitgehend wieder normaler Regelunterricht stattfindet und im Klassenzimmer die Schüler meist keine Abstände einhalten können, hatte sich das Schulministerium zum Ende der Sommerferien entschlossen, zunächst eine Maskenpflicht auch im Unterricht festzulegen. Davon ist die Landesregierung mit Verweis auf sinkende Infektionszahlen in NRW nun wieder abgerückt. Das teilte der Kreis Düren mit.

- Anzeige -

Mund-Nasen-Bedeckungen stellen im öffentlichen Raum einen wichtigen Baustein dar, um den Infektionsdruck und damit die Ausbreitungsgeschwindigkeit von Covid-19 in der Bevölkerung zu reduzieren, insbesondere da ein hoher Anteil an Übertragungen unbemerkt bereits vor dem Auftreten von ersten Krankheitssymptomen erfolgt, teilt das Kreis-Gesundheitsamt mit. Alltagsmasken können auch an Schulen als wesentlicher und wirksamer Faktor gesehen werden, um, neben regelmäßigem Lüften, Übertragungen des Coronavirus durch die Luft zu verhindern.

Wenn im Unterricht keine Masken mehr getragen werden, erhöhe sich potenziell nicht nur die Chance einer Ansteckung. Auch die Wahrscheinlichkeit, dass bei einem positiven Fall die ganze Klasse in eine 14-tägige Quarantäne geschickt werden müsse, sei höher, so das Gesundheitsamt. Bisher war es so, dass nur die Schüler, die in unmittelbarer Nähe zu einem mit dem Virus infizierten Schüler saßen, in eine Quarantäne geschickt wurden.

Insbesondere Unternehmen befürchten, dass Berufsschüler, die eines der vier Berufskollegs im Kreis besuchen, möglichweise die Beschäftigten anstecken könnten, wenn nun keine Maskenpflicht mehr für den Schulunterricht besteht. Positive Fälle könnten wirtschaftliche Folgen für die Betriebe haben. „Dies ist uns von Unternehmen aus der Region gespiegelt worden“, sagte Landrat Wolfgang Spelthahn.

Derzeit sind im Kreis Düren 44 Menschen mit dem Coronavirus infiziert, 800 sind inzwischen wieder genesen. Insgesamt beläuft sich die Zahl der positiv Getesteten damit auf 884.

Die 44 Infizierten verteilen sich wie folgt auf das Kreisgebiet:

  • Aldenhoven: 0 (Gesamtzahl aller jemals Erkrankten je Ort: 49)
  • Düren: 18 (303)
  • Heimbach: 1 (7)
  • Hürtgenwald: 3 (12)
  • Inden: 1 (28)
  • Jülich: 16 (160)
  • Kreuzau: 1 (30)
  • Langerwehe: 1 (91)
  • Linnich: 0 (57)
  • Merzenich: 0 (7)
  • Nideggen: 1 (22)
  • Niederzier: 1 (55)
  • Nörvenich: 0 (15)
  • Titz: 1 (25)
  • Vettweiß: 0 (23)

Die Anzahl der Todesopfer beträgt 40.

Die zuletzt gemeldete 7-Tagesinzidenz des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales lautet: 15,2. Die Werte aller Kreise gibt es tagesaktuell auf: https://www.mags.nrw/coronavirus-fallzahlen-nrw


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here