Durch Unfall, Krankheit oder Alter kann jeder Mensch – egal ob jung oder alt – in eine Situation kommen, die es ihm unmöglich macht, seine persönlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu erledigen.
Bei Volljährigen sieht das deutsche Rechtssystem keine automatische gesetzliche Vertretungsvollmacht durch nahe Angehörige vor. Die Betreuungsbehörde des Kreises Düren informiert zu Vorsorgemöglichkeiten und Fragen des Betreuungsrechtes online am Dienstag, 3. Dezember, ab 18 Uhr via Teams. Eine Anmeldung ist bis Montag, 2. Dezember, erforderlich unter https://beteiligung.nrw.de/portal/dueren/beteiligung/themen/1009716
Bei Fragen steht die Betreuungsbehörde des Kreises Düren unter 02421221052 901 oder [email protected] gerne zur Verfügung.