Die anzeigepflichtige Geflügelpest wird durch krankmachende Vogelgrippe-Viren verursacht und die Übertragungswege können vielseitig sein. Möglich wird eine Übertragung über Ausscheidungen oder die gemeinsame Nutzung von Wasserquellen durch Haus- oder Wildgeflügel. Das Ansteckungsrisiko für Menschen ist äußerst gering. Nur wer intensiven, direkten Kontakt zu schwer erkranktem Geflügel hat, gilt als gefährdet. Die Viren werden in der Regel durch Wassergeflügel wie Gänse übertragen.
Zu den Tipps und Maßnahmen, die nun getroffen werden müssen, zählen beispielsweise: Futter- und Wasserstellen sollten derzeit für Wildvögel unzugänglich sein, sich also besser im Stall befinden. Auch kann Wildvogelkot durch Schuhwerk oder fremde Personen, die das Gehege betreten, erfolgen. Daher empfiehlt es sich, eigenes Schuhwerk für die Ställe zu tragen und Hygiene- bzw. Desinfektionsmatten einzusetzen. Eine Aufstallungspflicht, also die Pflicht zur Haltung von Nutztieren in festen Ställen, existiert derzeit noch nicht. Alle Geflügelhalter sollten sich aber vorsichtshalber schon jetzt über eine Umsetzung zur Haltung in festen Ställen Gedanken machen, falls diese noch angeordnet werden sollte.
In Deutschland und den Niederlanden waren seit Ende Oktober 2020 zahlreiche Fälle einer Influenza bei Wildvögeln an der Nord- und Ostseeküste aufgetreten. Anfang November kam es auf der Hallig Oland zu weiteren Fällen und auch im Kreis Düren waren in dieser Zeit Halter auf ihre Meldpflicht hingewiesen worden.
Weitere Informationen gibt es auf: kreis-dueren.de/tiergesundheit