Start Magazin Gesundheit Bravo! für Pflegefachkräfte

Bravo! für Pflegefachkräfte

Großer Applaus für die frisch Examinierten. Das Krankenhaus Jülich gratuliert neun Pflegefachfrauen und Pflegefachmännern.

247
0
TEILEN
Neunmal erfolgreich für das Krankenhaus Jülich. Foto: Krankenhaus Jülich
- Anzeige -

Große Freude im Krankenhaus Jülich: Nach drei Jahren Ausbildung und erfolgreicher Examensprüfung hielten neun junge Frauen und Männer jetzt stolz ihre Zeugnisse in den Händen. Sie gehören zum ersten Jahrgang, der die neue generalistische Pflegeausbildung absolviert hat. Als Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner können sie nun in eine vielversprechende berufliche Zukunft blicken.

Den praktischen Teil ihrer Ausbildung haben die frisch Examinierten im Krankenhaus Jülich absolviert. Garanten für die hohe Qualität waren dabei die Praxisanleiterinnen Christa Utzerath, Angelina Gröbel, Gerda Schmitz und Marion Hommens. Ein sehr wichtiger Faktor ist aber selbstverständlich auch die große Bereitschaft des gesamten Pflegeteams, Ausbildung wirklich zu leben.

- Anzeige -

Neben der Praxis standen bis zum Examen 2100 Stunden Theorie auf dem Plan. Der Unterricht fand im Pflegebildungszentrum Birkesdorf statt, wo die Jülicher Auszubildenden gemeinsam mit angehen- den Pflegefachfrauen und -männern aus anderen Kliniken und Pflegeeinrichtungen lernten. In der Bir- kesdorfer Festhalle ging die feierliche Zeugnisübergabe über die Bühne. Zu den Gratulanten gehörte neben Familien und Freunden eine Jülicher Delegation, die das eigene Team mit großem Applaus begleitete.

Die erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen sind: Anna-Lena Berger, Anna Dujardin, Chaimae Kaddouri, Julia Kowaczek, Thomas Neumann, Philipp Oldiges, Greta Racinskaite, Jessica Wolff und Enes Yikilmazdag. Michelle Scheiderich wird ihre Prüfung im November ablegen – dafür sind schon jetzt alle Daumen gedrückt.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here