Für die Behauptung, dass ein Arzt seine Approbation verloren hätte, weil er sich weigerte seine Patienten zu impfen, lassen sich keine Belege finden.
In einem einzigen Fall gab es einen Arzt, der angab nicht mehr impfen zu wollen, da seine Patienten sich dazu gedrängt fühlten, anstatt entschlossen und ausreichend informiert zu ihm zu kommen. Die Universität kündigte seinen Vertrag als Lehrarzt für den praktischen Teil, da seine Ansichten nicht mit denen der medizinischen Fakultät übereinstimmten. Das ist aber nicht gleichbedeutend damit, mit Entzug der Approbation. Es gibt sogar im Gegenteil Fälle, bei denen selbst Strafverfahren entgegen der Ansicht der Ärztekammer eingestellt wurden.
Ärzte müssen nicht impfen.
Ein Approbationsverlust wird nur dann in Betracht gezogen, wenn sie aktiv vom Impfen abraten, wenn die Ständige Impfkommission (StiKo) es empfiehlt, und der Patient beraten werden will, oder wenn sie einfach ein Placebo statt des richtigen Impfstoffes impfen. Außerdem kommt es zu einem Berufsverlust etwa bei Zertifikats- oder Attestfälschung (beispielsweise Impfpässe oder Maskenbefreiung), Verurteilung wegen einer schweren Straftat oder wenn sie ihrer Aufgabe in Zukunft aller Voraussicht nach nicht mehr mit der angemessenen Sorgfalt nachkommen, sowie einigen anderen Punkten – bevor man die Approbation verliert, wird sie aber meist erst „ruhen“ gelassen.
In welchen Fällen ein Approbationsverlust stattfindet hat auch das Juraforum nebst Beispielen kompakt zusammengefasst.