Der Landschaftsverband Rheinland unterstützt bei Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, wenn SChulträger nicht bis zum 31. Mai für das Schuljahr 2024/2025 die LVR-Inklusionspauschale beantragen. Mit dieser Förderung unterstützt der Landschaftsverband Rheinland (LVR) seit 2010 Schulträger bei ihren Bemühungen, auch Kindern und Jugendlichen mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf den Besuch einer allgemeinen Schule zu ermöglichen. Der LVR stellt in jedem Jahr bis zu 450.000 Euro für die Unterstützung von individueller schulischer Inklusion zur Verfügung.
Der Landschaftsausschuss des LVR hatte im September 2023 beschlossen, die LVR-Inklusionspauschale bis zum Schuljahr 2025/2026 zu verlängern. Die freiwillige Einzelfallförderung wird auf Antrag der Schulträger gewährt und ist eine freiwillige Leistung des LVR. Sie bietet – ergänzend, aber grundsätzlich subsidiär zur Landesförderung – weitere Mittel, um im Einzelfall das Gemeinsame Lernen zu unterstützen. Die Anträge müssen im Vorfeld gestellt werden. Voraussetzung ist die geplante Aufnahme einer Schülerin bzw. eines Schülers, bei der/dem der vorrangige Förderschwerpunkt Sehen, Hören und Kommunikation, Sprache Sekundarstufe I oder Körperliche und motorische Entwicklung auf der Grundlage der Ausbildungsordnung Sonderpädagogische Förderung NRW (AO-SF) festgestellt worden ist. Außerdem muss eine besondere Ausstattung oder Umbauten erforderlich sein. Das kann zum Beispiel eine Rampe für Kinder im Rollstuhl oder eine Arbeitsplatzleuchte für Kinder mit Sehbehinderung sein.
Weitere Informationen zur LVR-Inklusionspauschale und wie Schulträger sie beantragen können unter www.inklusionspauschale.lvr.de . Hier sind auch ergänzende Informationen für Eltern und die Lehrkräfte zu finden.