Seit Montag, 25. Januar, gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäften, Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen zur Erbringung medizinischer Dienstleistungen und bei Gottesdiensten die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken. Dies sind die sogenannten OP-Masken und Masken mit der Kennzeichnung FFP2, KN95 oder N95. Schulkinder unter 14 Jahren, die aufgrund der Passform eine solche medizinische Maske nicht tragen können, müssen eine Alltagsmaske tragen.
An anderen Orten, an denen viele Menschen aufeinandertreffen und der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht immer sicher eingehalten werden kann, gilt wie bisher die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske. Also beispielsweise auf dem Wochenmarkt, im unmittelbaren Umfeld von Geschäften, auf den dazu gehörenden Parkplätzen und in Außenbereichen, die von den Kommunen näher definiert werden.
In Jülich ist diese Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske ausdrücklich für die folgenden Außenbereiche vorgeschrieben:
a. In der Passage ,,Kleine Kö‘‘
b. Auf der Kölnstraße
c. Auf dem Marktplatz
d. Auf dem Kirchplatz
Ausnahmen von der Maskenplicht gibt es für Kinder bis zum Schuleintritt, für Kräfte von Sicherheitsbehörden, Feuerwehr, Rettungsdiensten und Katastrophenschutz in Einsatzsituationen und für Beteiligte an bestimmten Prüfungen.
Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, müssen dies durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist.
In Geschäften und Praxen besteht die Pflicht zum Tragen einer Maske für Beschäftigte dann nicht, wenn diese etwa hinter einer Plexiglas-Abtrennung arbeiten. Die bisher bestehende Möglichkeit für Beschäftigte als Masken-Ersatz ein Visier zu tragen, ist laut der aktuellen Coronaschutzverordnung jedoch nicht mehr zulässig.
Mit Blick auf die auch im Kreis Düren schon vereinzelt nachgewiesenen und hochansteckenden Virus-Mutationen empfiehlt die Stadt Jülich allen Bürgerinnen und Bürgern eindringlich, diese Regelungen unbedingt einzuhalten um sich selbst und andere zu schützen.
An dieser Stelle sei auch erwähnt, dass Verstöße gegen die Maskenpflicht mit Bußgeldern zu ahnden sind.
Aufgrund der dynamischen Lage ist es ratsam, sich jeweils aktuell über die gültigen Regelungen zu informieren.
Die für Jülich relevanten Regelungen (Coronaschutzverordnung NRW, Allgemeinverfügungen Kreis Düren und Stadt Jülich) und weitere Informationen werden auf www.juelich.de/coronavirus stetig aktualisiert.
Die Corona-Hotline der Stadt Jülich ist erreichbar per E-Mail: [email protected] und per Tel.: 02461 – 63–605, Mo – Fr: 8.00-12.00 Uhr.