Bei Masern kommt es etwa acht bis zehn Tage nach der Ansteckung zu Fieber, Bindehautentzündung, Schnupfen und Husten. Erst zwei bis drei Wochen nach der Ansteckung kommt es zu den charakteristischen bräunlich- /rosafarbenen Hautflecken am ganzen Körper, beginnend im Gesicht und hinter den Ohren. Bei einigen Menschen (etwa fünf Prozent) verläuft die Erkrankung ohne Krankheitszeichen. Masern verursachen für etwa sechs Wochen eine Abwehrschwäche gegen andere Infektionskrankheiten. Daher kommt es häufig zu bakteriell bedingten Mittelohrentzündungen, eventuell auch zu Bronchitis, Lungenentzündung und Durchfallerkrankungen. Besonders gefürchtet sind die Komplikationen am zentralen Nervensystem bei oder nach einer Masernerkrankung, die zum Teil schwere Folgeschäden hinterlassen und sogar zum Tode führen können. Eine spezifische Behandlung der einmal ausgebrochenen Masern-Erkrankung gibt es nicht. Es können nur die Symptome und Begleiterkrankungen behandelt werden.
Masern sind sehr ansteckend
Die Ansteckung erfolgt durch Tröpfchen, die beim Sprechen, Husten, Niesen von Infizierten abgegeben werden und durch den Kontakt mit Nasen- oder Rachensekreten infizierter Personen. Ansteckungsgefahr besteht bereits fünf Tage vor dem Auftreten des Hautausschlags und bis vier Tage nachdem die Hautflecken sichtbar geworden sind.
Eine Maserninfektion erfolgt bei nicht immunen Personen bereits nach kurzem Kontakt zu fast 100 Prozent und führt in etwa 95 Prozent zu Krankheitssymptomen.
Impfung schützt vor Masern
Der beste Schutz gegen die Masernerkrankung ist die Schutzimpfung. Jeder sollte geimpft sein, und fehlende Impfungen können in jedem Lebensalter nachgeholt werden. Zum vollen Schutz sind zwei Impfungen erforderlich.
Der beste Zeitpunkt für die erste Impfung ist schnellstmöglich nach Ablauf des elften Lebensmonats (bei früherem Besuch einer Kita auch ab dem neunten Lebensmonat möglich) und dann noch einmal im zweiten Lebensjahr. Der dadurch erzielte Impfschutz hält lebenslang und schützt das Kind vor Eintritt in den Kindergarten. Die Impfquoten bei Kindern sind seit einigen Jahren durchweg gut, allerdings weisen gerade junge Erwachsene häufig nur eine Impfung auf. Hier besteht aktuell die größte Gefahr von Masernerkrankungen und etliche Betroffene in Köln und Bonn gehören zu dieser Personengruppe. Bei vor 1970 geborenen Erwachsenen geht man davon aus, dass diese eine Maserninfektion hatten und somit geschützt sind. Nach 1970 geborene Erwachsene sollten ihren Impfschutz überprüfen und sollten sich bei unklarer Situation oder bei Dokumentation nur einer Impfung einmal gegen die Masern impfen lassen. Nur wenn mehr als 95 Prozent der Menschen geimpft sind können Masernausbrüche verhindert werden.
Was tun bei Kontakt mit einem Masernkranken?
Da die Masern sehr ansteckend sind, gilt jede Person, die einen auch nur kurzen Kontakt zu einem Masernerkrankten hatte, als Kontaktperson. In einer Schule oder einer Kita sind dies alle Personen, die die Einrichtung besuchen. Bei einem Kontakt muss der Impfschutz kontrolliert werden! Ist dieser unvollständig, kann durch eine Impfung in den ersten drei Tagen nach dem Kontakt, der Ausbruch der Krankheit verhindert werden.
Besuch von Kindertagesstätten und Schulen
Nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet sich bereits beim Verdacht einer Maserninfektion der Besuch von Kindertagesstätten und Schulen, aber auch von Ferienlagern, Feriencamps, Stadtranderholungen und sonstigen Ferienfreizeiten, bei denen viele Kinder und Jugendliche zusammenkommen. Erst nach Abklingen der Beschwerden und frühestens fünf Tage nach Ausbruch des Hautausschlags dürfen die Kita, die Schule oder die genannten Veranstaltungen wieder besucht werden. Für geimpfte Kontaktpersonen bestehen keine Einschränkungen, nicht-geimpfte oder unzureichend geimpfte Kontaktpersonen dürfen die Kita oder die Schule weiter besuchen, wenn sie innerhalb der ersten drei Tage nach Kontakt geimpft wurden. Ansonsten dürfen nicht-geimpfte Kontaktpersonen für 14 Tage die Kita oder Schule nicht besuchen.
Weitere Informationen
• Gesundheitsamt des Kreises Düren: Rufnummer 02421/22 2229
•Robert Koch-Institut, Berlin
• Bundeszentrale für gesundh. Aufklärung (BZgA)