Start Magazin Geschichte/n Steinernes Zeugnis

Steinernes Zeugnis

Der erste Sonntag im September ist traditionell der „Europäische Tag der jüdischen Kultur“.

332
0
TEILEN
Heinz Spelthahn führte über den jüdischen Friedhof an der Aachener Straße. Foto: Volker Goebels
- Anzeige -

Der Jülicher Geschichtsverein 1923 e.V. hat mit dem Opladener Geschichtsverein von 1979 e.V. Leverkusen ein eigenes Veranstaltungsprogramm zu „1700 Jahre jüdisches Leben im Rheinland“ mit Führungen, Exkursionen, Vorträgen und Konzerten aufgelegt. Heinz Spelthahn, Vorsitzender der Jülicher Gesellschaft gegen das Vergessen und für die Toleranz e.V., führte gut 20 Interessierte über den jüdischen Friedhof in Jülich. Beginnend am vor 20 Jahren errichteten Mahnmal für die ermordeten jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger des Altkreises Jülich auf dem Propst-Bechte-Platz wusste Heinz Spelthahn mit zahlreichen historischen Fakten und persönlichen Einschätzungen zu fesseln.

Der Friedhof selbst, den viele nicht wahrnehmen, da er nach einmal rund zwei Meter tiefer als das Niveau der Aachener Straße liegt, wurde hier 1816 angelegt, nachdem der alte Standort außerhalb des Festungsmauern dem preußischen Militär zu nah im Festungsvorfeld lag. Die letzte nachgewiesene Beisetzung fand auf dem Friedhof 1941 statt. Der Nationalsozialismus hat das jüdische Leben in Jülich vollständig ausgelöscht und es ist des Nachdenkens wert, dass der Nachvollzug von 1700 Jahre jüdischen Lebens in Deutschland in Jülich im Bereich des Dinglichen weitgehend auf den Besuch des Friedhofs angewiesen ist.

- Anzeige -

2021, im Jubiläumsjahr „1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“, wurde mit besonders viele Veranstaltungen gefeiert. Der Landschaftsverband Rheinland hatte es dabei übernommen, die entsprechenden Aktivitäten in ganz Nordrhein-Westfalen zusammenzustellen.

Fotos: Volker Goebels

TEILEN
Vorheriger ArtikelQuantenmikroskop „made in Jülich“
Nächster ArtikelMathematik – aber anders!
Guido von Büren
Eine echte Muttkrat und mit unbändiger Leidenschaft für Geschichte und Geschichten, Kurator mit Heiligem Geist, manchmal auch Wilhelm V., Referent, Rezensent, Herausgeber und Schriftleiter von Publikationen, Mitarbeiter des Museums Zitadelle und weit über die Stadtgrenzen hinaus anerkannter Historiker, deswegen auch Vorsitzender der renommierten Wartburg-Gesellschaft

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here