Was war das überhaupt für ein Staatsgebilde, über das Herzog Wilhelm V. von Jülich-Kleve-Berg 53 Jahre regierte? Entstanden war es unter seinem Vater Herzog Johann III. Dieser hatte 1510 Maria, einziges Kind Herzog Wilhelms IV. von Jülich-Berg geheiratet. Dieser Eheschluss war bereits durch einen Vertrag am 25. November 1496 vorbereitet worden. Maria war damals 5 Jahre alt, ihr zukünftiger Ehemann 6 Jahre. Der Eheberedung hatten die Landstände der Territorien zugestimmt, was in einer eindrucksvollen Urkunde, die sich im Duisburger Landesarchiv Nordrhein-Westfalen befindet, dokumentiert ist. Der Zusammenschluss der bedeutenden weltlichen Territorien am Niederrhein und in Westfalen erklärt sich aus der politischen Situation der Zeit: In den benachbarten Niederlanden war es den Herzögen von Burgund im 14. und 15. Jahrhundert gelungen, einen machtvollen Staat aufzubauen, der im ausgehenden 15. Jahrhundert zu einer Bedrohung für die Länder am Rhein wurde. Der burgundische Herzog Karl der Kühne hatte 1474/75 versucht, mit militärischen Mitteln Einfluss auf das Rheinland zu nehmen. Obgleich dieser Versuch, der in der Belagerung der Stadt Neuss gipfelte, scheiterte, waren die Landesherren äußerst beunruhigt. In der Vereinigung der Länder Jülich-Kleve-Berg löste man einerseits dynastische Probleme, wie der fehlende Erbsohn in Jülich-Berg, und andererseits stärkte man die eigene Position gegenüber dem benachbarten aggressiven Herzogtum Burgund. Nachdem der Vater Johanns III. 1521 verstorben war, waren die Länder Jülich-Berg und Kleve unter seiner Herrschaft vereinigt. Zum Königreich fehle dem Land nur noch der Name, meinte ein Zeitgenosse auch angesichts beachtlicher frühindustrieller Zentren und der ertragreichen Landwirtschaft. Tatsächlich waren die Vereinigten Herzogtümer jedoch ein fragiler Territorienverbund, der nur in der Person des Herzogs zusammengehalten wurde. Jedes der Territorien verfügte über eine eigene Verwaltung. Erst allmählich konnten übergreifende Herrschaftsstrukturen aufgebaut werden, was vor allem unter Herzog Wilhelm V. in Angriff genommen wurde. Erschwert wurde dieser Prozess dadurch, dass die politischen Rahmenbedingungen Jülich-Kleve-Berg zu einem Land im Mittelpunkt der Mächte zwischen Frankreich, England, den nördlichen Niederlanden, dem spanischen König und dem römisch-deutschen Kaiser machten. Die Jahre des Friedens unter Wilhelm V. zwischen etwa 1543 und 1566 reichten nicht aus, um die Herkulesaufgabe der inneren Reform der vereinigten Herzogtümer abzuschließen.
Die Karte zeigt die Länder Jülich, Kleve und Berg, zu denen noch Mark, Ravensberg und Ravenstein sowie für wenige Jahre Geldern und Zutphen gehörten. Die Ausdehnung zeigt, dass die vereinigten Herzogtümer durchaus als eine Wurzel des heutigen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen gelten können. Ein direkter Vorläufer waren sie nicht: Der Territorienverbund zerfiel bereits 1609 wieder.