Start Magazin Geschichte/n Führung durch den spanischen Niederrhein

Führung durch den spanischen Niederrhein

Die Ausstellung „Weltreich und Provinz - Die Spanier am Niederrhein 1560-1660“ im Pulvermagazin der Zitadelle Jülich wurde bis zum 6. August verlängert. Passend findet eine Ausstellungsführung am 19. März um 11 Uhr statt.

63
0
TEILEN
"Weltreich und Provinz" - Die Spanier am Niederrhein 1550-1650 Ausstellung im Museum Zitadelle Jülich 15. Mai - 30. Oktober 2022
- Anzeige -

Anfang des 17. Jahrhunderts befinden sich Jülich und der Niederrhein im Blickpunkt der Weltpolitik. Die Großmacht Spanien steht im Dauerkonflikt mit dem Rivalen Frankreich und den um ihre Unabhängigkeit ringenden Niederlanden. Die strategisch wichtige Region wird zum Aufmarschgebiet fremder Heere und zum Kampfplatz für Stellvertreterkriege. Eine Schlüsselstellung kommt dabei der hochmodernen Zitadelle in Jülich zu.

Diese spannende Epoche dokumentiert die Ausstellung „Weltreich und Provinz – Die Spanier am Niederrhein 1560 bis 1660“ im Pulvermagazin der Zitadelle Jülich, die bis zum 6. August verlängert wurde. Kurator Guido von Büren beleuchtet in der Führung am 19. März die Konfliktfelder der Zeit und stellt die hochrangigen Leihgaben und Neuerwerbungen vor, die Einblick in diese fast vergessene Zeit geben.

- Anzeige -

Die Führung ist frei, der reguläre Eintritt von 5 Euro, ermäßigt 4 Euro, ist zu entrichten. Treffpunkt ist um 11 Uhr an der Kasse in der Zitadelle.

TEILEN
Vorheriger ArtikelVollsperrung verschoben
Nächster ArtikelAusgeschlafen?
Stadt Jülich
Hightech auf historischem Boden - Jülich ist eine Stadt mit großer Vergangenheit. Mit über 2000 Jahren gehört sie zu den Orten mit der längsten Siedlungstradition in Deutschland. In der historischen Festungsstadt und modernen Forschungsstadt, die sich auch mit den Schlagworten „Stadt im Grünen“, „Einkaufsstadt“, Renaissancestadt“, „Herzogstadt“ und „kinder- und familienfreundliche“ Stadt kennzeichnen lässt, leben heute ca. 33.000 Menschen.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here