Start Magazin Geschichte/n Erinnerung an das Zwangsarbeiterlager Arnoldsweiler

Erinnerung an das Zwangsarbeiterlager Arnoldsweiler

"Wer möchte, dass sich Geschichte nicht wiederholt, der darf nicht dulden, dass andersdenkende Menschen verunglimpft werden, sondern muss aufstehen. Denn Krieg beginnt nicht mit dem ersten Schuss, sondern wenn Menschen intolerant werden und Gewalt verharmlosen", sagte Landrat Wolfgang Spelthahn zur Eröffnung der Wanderausstellung "Gegen das Vergessen – Zwangsarbeiterlager Arnoldsweiler" im Kreishaus Düren. Die von der DGB-Region NRW Süd-West und der IG Bergbau, Chemie, Energie Ortsgruppe Düren erstellte Ausstellung ist dort bis Dienstag, 19. November, zu den Öffnungszeiten des Kreishauses zu sehen.

977
0
TEILEN
Ulrich Titz (v.l.), Landrat Wolfgang Spelthahn und DGB-Kreisvorsitzender Ludger Bentlage eröffneten im Kreishaus Düren die Ausstellung, die bis zum 19. November über das NS-Zwangsarbeiterlager Arnoldsweiler informiert. Foto: Kreis Düren
- Anzeige -

Die Schautafeln informieren unter anderem über das Stammlager (Stalag VI H), das die Wehrmacht dort im März 1940 eröffnet hatte. Anfangs waren die 500 bis 800 Kriegsgefangenen dort vornehmlich Polen und Franzosen, später überwiegend Russen. Etwa 9200 Kriegsgefangene sind durch dieses Lager gegangen, wobei die Russen besonders schlecht behandelt wurden, wie der Gewerkschaftler und SPD-Kreistagsabgeordnete Ulrich Titz berichtete. Viele der Insassen, die Zwangsarbeit leisten mussten, starben an Krankheit und Entkräftung. 1960 wurden die sterblichen Überreste von mindestens 1543 Russen auf einen zentralen Friedhof bei Rurberg/Eifel umgebettet, heißt es auf einer der Tafeln.

„Lange herrschte bei uns Einigkeit, dass rechtsradikales Gedankengut in Deutschland nie wieder eine Chance hat. Doch leider erleben wir in letzter Zeit eine dramatische Schieflage“, hatte Landrat Wolfgang Spelthahn eingangs betont. Ulrich Titz unterfütterte diese Aussage mit Zitaten von demokratisch gewählten Abgeordneten, die die Demokratie verachten. Aber er zitierte auch Max Mannheimer, einen Überlebenden der Schoa: „Ihr seid nicht verantwortlich für das, was geschah. Aber dafür, dass es nicht wieder geschieht, dafür schon.“

- Anzeige -

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here