Start Magazin Geschichte/n Das Bild von der Eifel

Das Bild von der Eifel

133
0
TEILEN
ABB Museum Jülich (Bildarchiv)
- Anzeige -

Die Eifel war ein beliebtes Studiengebiet der Düsseldorfer Landschaftsmaler seit Johann Wilhelm Schirmer. Bis zur Erfindung der Fotografie sind Gemälde die einzigen bildlichen Zeugnisse einer Landschaft, die im 19. und 20. Jahrhundert schwerwiegende Umbrüche in der Landnutzung erfahren hat. Das Bild der Eifel vor 200 Jahren, und was davon in den Landschaftsgemälden unbeabsichtigt dokumentiert wurde, wird im Mittwochsclub im Vortrag „Eifellandschaften und deren Nutzung im Spiegel der Landschaftsmalerei“ von Dipl.-Ing. agr. Gerd Ostermann anhand zahlreicher Beispiele erläutert. Auch aus der Sammlung der Landschaftsgalerie des Jülicher Museums werden Beispiele vorgestellt. Die Nutzungen und Nutzungsänderungen in vergangenen Zeiten prägen bis heute den Naturschutz, die Land- und Forstwirtschaft und den Tourismus in der Eifel.

Referent Gerd Ostermann stammt aus der Eifel. Als Agraringenieur und Landschaftsökologe arbeitet er seit über 30 Jahren an zahlreichen Naturschutz- und Landnutzungsprojekten in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen.
Der Eintritt ist frei. Der Vortrag kann parallel online verfolgt werden. Der Zoom-Link wird rechtzeitig vorher auf der Internetseite www.juelicher-geschichtsverein.de zu finden sein.
Vor dem Vortrag findet um 18 Uhr in der Schlosskapelle der Zitadelle Jülich die Mitgliederversammlung des Jülicher Geschichtsvereins statt.

- Anzeige -

VORTRAG MI 24|04
Jülicher Geschichtsverein 1923 e.V. / Museum Zitadelle Jülich | Schlosskapelle der Zitadelle Jülich | Beginn: 19.30 Uhr | Eintritt frei


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here